22114 und 22115 neu
Verfasst: 04.01.2021, 13:22
Hallo,
mir ist klar, dass man ab sofort bei Geschäftsanteilsabtretungen (Fertigung Gesellschafterliste) die "XML-Gebühr" nur 0,1 beträgt (22115 neu), weil man ja bereits anderweitig eine Vollzugsgebühr (Liste) bekommt.
Wie ist es aber ab sofort bei einer GmbH-Gründung? Zwar hat der BGH "jüngst" entscheiden, dass die Vollzugsgebühr für die Liste der Gründungsurkunde und nicht der Anmeldungsurkunde zuzuordnen ist. Dennoch vermute ich, dass die "XML-Gebühr" 0,2 (22114 neu) abzurechnen ist und nicht 0,1 (22115 neu). Denn die XML-Gebühr bezieht sich auf die Anmeldungsurkunde, mit der die Eintragung der GmbH in das Register beantragt wird.
Dies lese ich "indirekt" aus dem Notarkassen-Schreiben im Anhang heraus, Ziffer 1 Absatz 3.
Richtig?
Danke schon mal...
mir ist klar, dass man ab sofort bei Geschäftsanteilsabtretungen (Fertigung Gesellschafterliste) die "XML-Gebühr" nur 0,1 beträgt (22115 neu), weil man ja bereits anderweitig eine Vollzugsgebühr (Liste) bekommt.
Wie ist es aber ab sofort bei einer GmbH-Gründung? Zwar hat der BGH "jüngst" entscheiden, dass die Vollzugsgebühr für die Liste der Gründungsurkunde und nicht der Anmeldungsurkunde zuzuordnen ist. Dennoch vermute ich, dass die "XML-Gebühr" 0,2 (22114 neu) abzurechnen ist und nicht 0,1 (22115 neu). Denn die XML-Gebühr bezieht sich auf die Anmeldungsurkunde, mit der die Eintragung der GmbH in das Register beantragt wird.
Dies lese ich "indirekt" aus dem Notarkassen-Schreiben im Anhang heraus, Ziffer 1 Absatz 3.
Richtig?
Danke schon mal...