Erbbaurechtsverlängerungsvertrag Wertberechnung)
Verfasst: 21.12.2020, 09:53
Hallo zusammen,
ich habe hier einen Erbbaurechtsänderungs- und Verlängerungsvertrag vorliegen. Das Erbbaurecht verlängert sich nach dem 31.12.2033 umd 47 Jahre bis zum 31.12.2080.
Derzeitiger Erbbauzins beträgt € 80,00 jährlich. Das Erbbaurecht soll nunmehr ab sofort mit einem wertgesicherten Erbbauszins von € 8.498,40 belastet werden.
Soweit - so gut. Dazu meine folgende Wertberechnung:
Stand jetzt:
Erbbaurecht bis 31.12.2033
Erbbauzins 80,00 Euro jährlich
neuer Vertrag:
Verlängerung bis 31.12.2080, also eine Verlängerung um 47 Jahre
Wert hierzu: Alter Erbbauzins x Verlängerung
80 x 47 = 3.760,00 Euro
Erhöhung ab 14.12.2020:
8.498,40 ./. 80,00 = 8.418,40 Euro x 60 Jahre = 505.104,00 Euro
Wert für die Urkunde:
3.760,00 Euro + 505.104,00 Euro = 508.864,00 Euro
Jetzt sind noch schuldrechtliche Ermäßigungen in den Vertrag mit aufgenommen, so dass schlussendlich eine Stufenregelung greift, die besagt, dass im 1. bis 10. Jahr ab 01.04.2021 € 1.875,73 / Jahr gezahlt werden, imm 11. bis 20. Jahr dann 2.813,60 jährlich, ab dem 21. Jahr entfällt das Stufenmodell.
Muss ich die Ermäßigungen berücksichtigen? Und wenn ja, wie?
ich habe hier einen Erbbaurechtsänderungs- und Verlängerungsvertrag vorliegen. Das Erbbaurecht verlängert sich nach dem 31.12.2033 umd 47 Jahre bis zum 31.12.2080.
Derzeitiger Erbbauzins beträgt € 80,00 jährlich. Das Erbbaurecht soll nunmehr ab sofort mit einem wertgesicherten Erbbauszins von € 8.498,40 belastet werden.
Soweit - so gut. Dazu meine folgende Wertberechnung:
Stand jetzt:
Erbbaurecht bis 31.12.2033
Erbbauzins 80,00 Euro jährlich
neuer Vertrag:
Verlängerung bis 31.12.2080, also eine Verlängerung um 47 Jahre
Wert hierzu: Alter Erbbauzins x Verlängerung
80 x 47 = 3.760,00 Euro
Erhöhung ab 14.12.2020:
8.498,40 ./. 80,00 = 8.418,40 Euro x 60 Jahre = 505.104,00 Euro
Wert für die Urkunde:
3.760,00 Euro + 505.104,00 Euro = 508.864,00 Euro
Jetzt sind noch schuldrechtliche Ermäßigungen in den Vertrag mit aufgenommen, so dass schlussendlich eine Stufenregelung greift, die besagt, dass im 1. bis 10. Jahr ab 01.04.2021 € 1.875,73 / Jahr gezahlt werden, imm 11. bis 20. Jahr dann 2.813,60 jährlich, ab dem 21. Jahr entfällt das Stufenmodell.
Muss ich die Ermäßigungen berücksichtigen? Und wenn ja, wie?