Erbbaurechtsverlängerungsvertrag Wertberechnung)

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AnjaZ
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#1

21.12.2020, 09:53

Hallo zusammen,

ich habe hier einen Erbbaurechtsänderungs- und Verlängerungsvertrag vorliegen. Das Erbbaurecht verlängert sich nach dem 31.12.2033 umd 47 Jahre bis zum 31.12.2080.
Derzeitiger Erbbauzins beträgt € 80,00 jährlich. Das Erbbaurecht soll nunmehr ab sofort mit einem wertgesicherten Erbbauszins von € 8.498,40 belastet werden.
Soweit - so gut. Dazu meine folgende Wertberechnung:
Stand jetzt:

Erbbaurecht bis 31.12.2033
Erbbauzins 80,00 Euro jährlich

neuer Vertrag:
Verlängerung bis 31.12.2080, also eine Verlängerung um 47 Jahre

Wert hierzu: Alter Erbbauzins x Verlängerung

80 x 47 = 3.760,00 Euro

Erhöhung ab 14.12.2020:

8.498,40 ./. 80,00 = 8.418,40 Euro x 60 Jahre = 505.104,00 Euro

Wert für die Urkunde:
3.760,00 Euro + 505.104,00 Euro = 508.864,00 Euro

Jetzt sind noch schuldrechtliche Ermäßigungen in den Vertrag mit aufgenommen, so dass schlussendlich eine Stufenregelung greift, die besagt, dass im 1. bis 10. Jahr ab 01.04.2021 € 1.875,73 / Jahr gezahlt werden, imm 11. bis 20. Jahr dann 2.813,60 jährlich, ab dem 21. Jahr entfällt das Stufenmodell.

Muss ich die Ermäßigungen berücksichtigen? Und wenn ja, wie? :kopfkratz
Gruß Anja
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Martin Filzek
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#2

21.12.2020, 11:22

Ich meine, du musst nur den neuen Erbbauzins mal 20 nehmen als Höchstwert nach § 52, siehe auch Notarkasse München, Streifzug, 12. Aufl 2017, Rn. 849 und Hinweise davor und danach.

Seminarskripten Stand 15.10.2020 (mit Hinweisen zur Änderung XML-Gebühren ab 1.1.2021) für 25 € incl. Versandkosten und USt. (bis Jahresende ermäßigte USt. insgesamt nur 24,53 Euro) auch ohne Seminarteilnahme zu beziehe, einfach Bestellanschrift an info@filzek.de.

Neue Seminarangebote 1. Hj. 2021, voraussichtlich ab April / Mai - ab ca. Jan. 2021 auf u.a. Website, ebenfalls Hinweise zum Notarkosten-Dienst.

Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr.

Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
köster
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#3

21.12.2020, 14:55

Unter Hinweis auf das Beispiel im Streifzug, 12. Aufl., RZ 851 müsste die Wertberechnung gemäß § 52 GNotKG meines Erachtens wie folgt aussehen:

a) Verlängerung des Erbbaurechts:
alter Jahreserbbauzins, also 80,00 € x 20 = 1.600,00 €

b) Erhöhung des Erbbauzinses:
Differenz zwischen altem und neuem Jahreserbbauzins, also 8.418,40 € x 20 = 168.368,00 €

Gesamtgeschäftswert: 169.968,00 €
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#4

21.12.2020, 16:16

Vielen Dank für eure Antworten. :P

Im Streifzug RdNr. 851 hatte ich auch die Grundlage für meine Berechnung gefunden.

Aber dass die Höchstdauer auf 20 Jahre beschränkt ist, ist mir irgendwie untergegangen. :patsch

Die Ermäßigung findet dann - wie ich es mir gedacht habe - keine Beachtung..

Heute ist wohl nicht mein Tag.
Gruß Anja
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