Kosten Übertragungsvertrag

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Hokulani
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#1

15.12.2020, 21:59

Hallo zusammen.

Wir haben einen Übertragungsvertrag beurkundet.

Eigentümer ist der Ehemann.
Aus steuerlichen Gründen überträgt der Ehemann in Teil 1 der Urkunde 1/2 Anteil an seine Ehefrau. Die Auflassung wird erklärt aber nicht vollzogen.

In Teil 2 der Urkunde übertragen die Eheleute jeweils ihren hälftigen Anteil am Grundstück an den gemeinsamen Sohn.

Muss ich hier als Geschäftswert den in Teil 1 übertragenen halben Verkehrswert zzgl. den vollen Verkehrswert aus Teil 2 ansetzen (§35 GNotKG) oder

bleibt es bei einer 2.0 Gebühr nach dem vollen Verkehrswert?
Martin Filzek
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#2

16.12.2020, 11:27

Da es um verschiedene Rechtsverhältnisse geht (Ehemann auf Ehefrau einerseits und dann Eltern auf Sohn) ist Addition nach §§ 35, 86 GNotKG notwendig zu insgesamt 1,5 Verkehrswert für die 2,0-Gebühr KV 21100.
Der Begriff "derselbe Gegenstand" in § 109 bezieht sich nicht auf körperliche Gegenstände wie hier z. B. Grundstück, sondern auf Rechtsverhätnisse. Wohl lediglich bei sale-and-lease-back-Vertrag wird für Verkauf und Rückmietvertrag auch ein einheitliches Rechtsverhältnis angenommen, obwohl das m. E. eigentlich auch seit Inkrafttreten GNotKG zweifelhaft ist.
Aber obige Frage ist eindeutig und unstreitig als gegenstandsveschieden einzuordnen.

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Hokulani
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#3

16.12.2020, 21:33

:thx :thx :thx
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