Verkaufsvollmacht beglaubigen Kosten des Notars
Verfasst: 15.12.2020, 16:15
Da meine Kenntnisse im Bereich Notarkosten ins Jahr 1999 zurückgehen, frage ich heute mal hier. Vielleicht ist ja ein Kollege oder eine Kollegin so nett, zu antworten...
Meine Geschwister und ich haben ein Grundstück (Garten) verkauft. Meine Schwester hatte den größeren Anteil, mein Bruder und ich sind Eigentümer zu je 17,5 %. Verkauft wurde das Grundtück für 8.000,-€. Weil ich bei der Berukundung nicht vor Ort sein konnte (zu weite Anreise), hat mein Bruder für mich als zunächst vollmachtloser Vertreter mit unterschrieben. Ich habe jetzt den Entwurf der Zustimmung mit der Bitte um Beglaubigung vor Ort zugeschickt bekommen. Mir wurden Kosten mit ca. 55,-€ avisiert, die durch die Beglaubigung werden. Ich finde das angesichts des Verkaufserlöses, der auf meinen Anteil entfällt, recht hoch. Kann das passen? Was kann der Notar mir in Rechnung stellen? Oder schickt er es mit Rechnung an den beurkundenden Notar, weil er es zum Vollzug der Kaufvertrags gehört und die Kosten auch noch vom Käufer zu tragen sind? Mir schwirrt da so was von früher im Kopf herum...
Meine Geschwister und ich haben ein Grundstück (Garten) verkauft. Meine Schwester hatte den größeren Anteil, mein Bruder und ich sind Eigentümer zu je 17,5 %. Verkauft wurde das Grundtück für 8.000,-€. Weil ich bei der Berukundung nicht vor Ort sein konnte (zu weite Anreise), hat mein Bruder für mich als zunächst vollmachtloser Vertreter mit unterschrieben. Ich habe jetzt den Entwurf der Zustimmung mit der Bitte um Beglaubigung vor Ort zugeschickt bekommen. Mir wurden Kosten mit ca. 55,-€ avisiert, die durch die Beglaubigung werden. Ich finde das angesichts des Verkaufserlöses, der auf meinen Anteil entfällt, recht hoch. Kann das passen? Was kann der Notar mir in Rechnung stellen? Oder schickt er es mit Rechnung an den beurkundenden Notar, weil er es zum Vollzug der Kaufvertrags gehört und die Kosten auch noch vom Käufer zu tragen sind? Mir schwirrt da so was von früher im Kopf herum...