Löschungsbewilligung Mandant mit Auflage

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cocos94
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#1

08.12.2020, 13:48

Hallo in die Runde,

wie würdet ihr diesen Fall abrechnen? Ich habe da gerade meine Schwierigkeiten mit, denke mal, für euch ist es ein Klacks...

Wir sind von Anwalts-Kollegen gebeten worden, als Notar tätig zu werden. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs soll die Mandantin eine Löschungsbewilligung unterzeichnen für eine zu ihren Gunsten eingetragene Grundschuld. Nach Unterschriftsbeglaubigung sollen wir eine Kopie an die Gegenseite-Kollegen schicken, und daraufhin wird die Zahlung an die Mandantin veranlasst. Sobald das Geld dort eingegangen ist, sollen wir die Löschung bei Gericht beantragen.

Frage: Entsteht hier eine Zusatzgebühr? Betreuungsgebühr Nr. 22200 und dort dann Nr. 3 eventuell?
Treuhandgebühr doch eher nicht, weil es sich hier um die Auflage unserer Mandantin handelt und nicht von einer dritten Seite, oder?
cocos94
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#2

08.12.2020, 14:03

Kleiner gedanklicher Zusatz:

... bzw. da fehlt ja noch der Löschungsantrag des Eigentümers. Ich denke mal, dass die Original-Löschungsbewilligung dann von uns an die "Gegenseite" geschickt wird zu deren weiteren Verwendung.

Im Vergleich steht nur, dass der Notar angewiesen wird, eine Ablichtung der Löschungsbewilligung an den "Gegenanwalt" zu schicken, und dass innerhalb 14 Tage der "Gegner" dann den Vergleichs-Betrag zu zahlen hat.
Mehr weiß ich nicht...
Martin Filzek
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#3

09.12.2020, 12:47

Ähnlich wie in den Fällen, wo eine HR.-Anmeldung vom Notar zurück gehalten werden soll bis zum Nachweis der Stammeinlagen-Einzahlung (vgl. z. B. Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 1241 oder ähnl. Fälle bei Diehn, Notarkostenberechnungen) dürfte die Betreuungsgebühr 22200 (Wert § 113 Abs. 1 - das ist der Nominalbetrag § 53 und nicht der Betrag der durch Vergleich gezahlt wird) auch in dem geschilderten Fall für das Überwachen der Herausgabe des Originals bzw. Grundbuchvollzug anfallen.

Hinsichtlich des dann zusätzlich erforderlichen Löschungsantrags wäre zur möglichst kostengünstigen Gestaltung ein Weg, den Löschungsantrag bzw. die Zustimmung § 27 GBO zur Löschung des Eigentümers, so wie dies auch bei der Mehrzahl von Löschungsbewilligungen bei Bausparkassen und Banken der Fall ist, als schon vorgedruckten Satz mit in die zu entwerfende Löschungsbewiligung aufzunehmen, so dass bei der vorab versandten Kopie, unter der Eigentümer dann seine Unterschrift leisten und beglaubigen lassen könnte, die Privilegierung KV 25101 mit nur 20 Euro Festgebühr eingreift (Mitaufnahme in Bewilligung wäre gegenstandsgleich und somit nicht gebühren- oder werterhöhend). Siehe zu dieser Problematik eingehend Filzek, Rpfleger 2020, 699 ff., Abhandlung Notarkosten bei Löchungszustimmungen nach § 27 GBO und Löschungsanträgen - zugleich Anmerkung zu BGH Beschluss vom 23.1.2020, V ZB 70/19.

Probleme ähnlicher Art wie in dem Fragefall sind in dem Skript zu den Halbtagsseminaren Notarkostenschau kompakt 2020 - 2021 von mir bei S. 93 f. behandelt (zu o.a. Vergleichsfall bei HR.-Anmeldung S. 81), insgesamt 2 Loseblatt-Hefter von ca. 101 Seiten (Gesetzestext und -begründung, Auszüge Notarkosten), 126 Seiten und 10 Seiten Druckfahnen Rpfleger-Aufsatz, für 25 Euro incl. Versandkosten und USt. beziehbar auch ohne Seminarteilnahme. Bestellanschrift an info@filzek.de.

Neue Seminare voraussichtlich ab April 2021, demnächst auf u.a. Internetseite (ca. Januar). Im angebotenen Notarkosten-Dienst können jederzeit zur Entlastung des Notars (m(w/d) und seiner Mitarbeiter (m/w/d) komplizierte Notarkosten-Fälle zur Bearbeitung in "Home-Office" durch Experten eingesandt werden; sehr günstig im Moment noch mit nur 49 Euro / Std. (voraussichtlich ab 1.1.2021 wieder angepasst auf früheren Satz von 59 Euro / Std. bei minutengenauer Berechnung).
:wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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