Wettbewerbsverbot in Unternehmenskaufverträgen

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andydomingo
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#1

07.12.2020, 22:28

Wie werden Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen bewertet?
Ich habe absolut nichts hierzu gefunden, weder über Juris noch sonstwo - nicht im Diehn, nicht im Streifzug, nicht im Kostenspiegel.

Eigene Einschätzung:
Das Wettbewerbsverbot ist sicherlich ein gesondertes Rechtsverhältnis gemäß § 86 Abs. 1 GNotKG, sodass eine Addition nötig ist, sofern nicht § 109 GNotKG eingreift, § 86 Abs. 2.
Man könnte sagen, dass § 109 Abs. 1 S. 2 GNotKG eingreift, weil das Wettbewerbsverbot ja "den Unternehmenskauf" sichern soll: Der Verkäufer soll nicht seine GmbH verkaufen und faktisch "das Unternehmen" anderweitig betreiben.
Andererseits wird ja immer wieder ausgeführt, dass § 109 Abs. 1 S. 2 GNotKG "eng" auszulegen sei.
Für Einschätzungen insoweit wäre ich dankbar.
Gruß
Andydomingo
Martin Filzek
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#2

08.12.2020, 11:57

So sehe ich das auch:
Wenn das Wettbewerbsverbot Verkäufer trifft, gibt er ja das Unternehmen her plus die Verpflichtung, sich bei seiner eigenen weiteren Tätigkeit einzuschränken, und '"verkauft" das Ganze dann an Käufer für einen bestimmten Kaufpreis x, der in der Regel den Wert des Unternehmenskaufvertrages bildet. Insofern ist dann m. E. kein logischer Grund für eine Hinzurechnung des Wettbewerbverbots zu sehen, weil es ja in dem Austauschwert inclusive ist.
Anders wäre es, wenn das Wettbewerbsverbot vom Käufer einzugehen ist: Dann sind seine Gegenleistungen ja a) der Kaufrpreis und b) diese Einschränkung, die man normalerweise bei bloßem Kauf nicht hätte, und die dann analog § 47 S. 2 bzw. als weitere Leistung des Käufers mit zu bewerten wäre (Schätzbetrag § 36 Abs. 1, schwierig einzuschätzen natürlich und von Einzelfallumständen, Umsatz usw. abhängig).

So wie die Frage formuliert ist, gehe ich davon aus, dass es hier ein Wettbewerbsverbot für Verkäufer sein soll und plädiere für gegenstandsgleich und keine gesonderte Bewertung aus den genannten rein logischen Gründen.

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