Nachträgliche Kaufpreisminderung, Wert für KV?

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
svklein
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 31
Registriert: 14.10.2020, 10:58
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: RA-Micro

#1

02.11.2020, 19:49

Hallo Ihr Lieben,

ich habe noch einmal eine Frage.
Ich habe hier einen Kaufvertrag, den ich durchgeführt habe, d.h. die entsprechenden Genehmigungen eingeholt und dann den Kaufpreis fällig gestellt.
Dann einigen sich die Parteien aufgrund einiger Punkte - die ich hier jetzt nicht näher ausführen kann - , den Kaufpreis zu reduzieren, und zwar um 44.000,00 €. D.h., nach der Fälligkeitsmitteilung zahlt der Käufer den verminderten Kaufpreis und dann wird die Eigentumsumschreibung beantragt. Es gibt KEINE Ergänzungsurkunde und der geänderte Sachverhalt - die Kaufpreisreduzierung - wird in der Eigenurkunde miterklärt. Finanzamt ist ebenfalls um die Kaufpreisminderung informiert.

Ich wollte den Kaufvertrag abrechnen nach dem vormals geeinigten Kaufpreis, weil der Kaufvertrag ja auch mit dem alten Kaufpreis beurkundet wurde. Das hat aber dann zur Folge, dass die Vollzugs, Betreuungs- und XML-Gebühren dann auch nach dem höheren Wert abgerechnet werden müssen, und die Kaufpreisminderung sich quasi auf die Gebühren überhaupt nicht auswirkt.

Ist das so richtig? Sehe keinen anderen Weg.

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Hilfe!!!
Antworten