Änderungsurkunde zum Kaufvertrag
Verfasst: 12.10.2020, 16:58
Hallo,
in einem Kaufvertrag wurde zunächst vereinbart, dass bei Vertragsabwicklung eine Grundschuld gelöscht werden sollte. Nach Beurkundung wollten die Käufer die Grundschuld dann plötzlich doch übernehmen. Wir haben also eine Urkunde gefertigt wonach in Abänderung des Kaufvertrages vom … vereinbart wurde, dass die Grundschuld vom Käufer zu eigener dinglicher Schuld übernommen wird. Die GS wird einschließlich der schuldrechtlichen Verbindlichkeiten des Käufers übernommen. Der Verkäufer tritt an den Käufer alle entstandenen und noch entstehenden Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche an dem übernommenen Grundpfandrecht mit Wirkung ab Besitzübergabe ab, bewilligt die Eintragung der Abtretung im Grundbuch und ermächtigt denKäufer zur Verfügung über diese Rechte. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Zur Kaufpreisfälligkeit bedarf es nunmehr nicht mehr der Löschungsbewilligung der Gläubigerin hinsichtlich dieses Rechts. KP ist daher nunmehr fällig.
Mehr wurde in der Urkunde nicht vereinbart.
Welchen Wert kann ich hier ansetzen? Den Wert der GS? Eine Gebühr nach KV 21100 ?
in einem Kaufvertrag wurde zunächst vereinbart, dass bei Vertragsabwicklung eine Grundschuld gelöscht werden sollte. Nach Beurkundung wollten die Käufer die Grundschuld dann plötzlich doch übernehmen. Wir haben also eine Urkunde gefertigt wonach in Abänderung des Kaufvertrages vom … vereinbart wurde, dass die Grundschuld vom Käufer zu eigener dinglicher Schuld übernommen wird. Die GS wird einschließlich der schuldrechtlichen Verbindlichkeiten des Käufers übernommen. Der Verkäufer tritt an den Käufer alle entstandenen und noch entstehenden Eigentümerrechte und Rückgewähransprüche an dem übernommenen Grundpfandrecht mit Wirkung ab Besitzübergabe ab, bewilligt die Eintragung der Abtretung im Grundbuch und ermächtigt denKäufer zur Verfügung über diese Rechte. Der Käufer nimmt die Abtretung an. Zur Kaufpreisfälligkeit bedarf es nunmehr nicht mehr der Löschungsbewilligung der Gläubigerin hinsichtlich dieses Rechts. KP ist daher nunmehr fällig.
Mehr wurde in der Urkunde nicht vereinbart.
Welchen Wert kann ich hier ansetzen? Den Wert der GS? Eine Gebühr nach KV 21100 ?