Anteilskauf Abrechnung kompliziert

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Plumbum
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#1

06.10.2020, 11:23

Hallo zusammen,

ich habe einen UG-Anteilskauf und abtretungsvertrag vorliegen.

In diesem Vertrag wurden folgende Dinge veranlasst:


Beschluss: Teilung der bestehenden 4 Geschäftsanteile in 7 neue Anteile

dann werden 4 Anteile verkauft

dann folgt ein weiter Beschluss, der die Zustimmung zur Veräußerung und die Bestellung von zwei zusätzlichen Geschäftsführer enthält.

Kann mir hier jemand bei der Abrechnung helfen?

Jeweils 30.000,- € für den Beschluss für die Teilung, den Zustimmungsbeschluss und GF-Beschluss?

+ Kaufpreis?

Ich weis gerade nicht so weiter
...sind wir nicht alle ein bißchen verrückt.... ;-)
Martin Filzek
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#2

06.10.2020, 11:39

Das mit den jeweils 30.000 Euro Mindestwert für jeweils Teilungsbeschluss und Geschäftsführerbestellungsbeschluss (wenn zusammen gewählt insoweit nur ein mal) dürfte richtig sein - siehe aber auch nächster Absatz -, sofern nicht 1 % des Stammkapitals höher sind als 30.000 Euro (unwahrscheinlich, wäre ja nur bei 3.000.000 Euro Stammkapital möglich).
Der Beschluss zur Zustimmung zur Übertragung / Verkauf hat nach § 108 Abs. 2 GNotKG denselben Wert, wie das Geschäft, dem zugestimmt wird (Kaufpreis oder in seltenen Fällen wenn kein realistischer Kaufpreis Wert nach § 54 GNotKG), aber auch insoweit gilt 30.000 Euro als Mindestwert (§§ 108, 105).
Das wären dann die Geschäftswerte für die Beschlüsse.
Gegenstandsverschieden wegen § 110 Nr. 1 dazu und für die einheitliche 2,0-Gebühr KV 21100 hinzu zu rechnen wäre dann der Wert der Anteilsverkäufe (§ 97, wahrscheinlich Kaufpreis, in seltenen Fällen Wert nach § 54).

Soweit die Teilung nur erfolgt und sich auf die danach verkauften Anteilsverkäufe bezieht, ist vielleicht etwas streitig, ob Zustimmungsbeschluss und Teilungsbeschluss nicht miteinander gegenstandsgleich (§ 109 Abs. 1) sind (siehe Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, Rn. 1294 f.). Nach anderer Ansicht ist der Teilungsbeschluss stets gegenstandsverschieden (Diehn). Insoweit käme es also darauf an, ob der Ansicht Notarkasse gefolgt wird, und wenn ja, ob die Voraussetzungen wie in Rn. 1295 beschrieben vorliegen, d. h. durch die Teilung werden auch Geschäftsanteile gebildet, die nicht Gegenstand des Veräußerungsvertrags sind.

Nächste Notarkosten-Seminare in fünf Großstädten am Nachmittag (mit Abstandsgebot und Superhygienekonzept der Semnarhotels) in Hannover am 19.10., in Frankfurt a. M. am 21.10., in Berlin am 4.11., in Bremen am 18.11. und in Essen am 19.11.2020. Siehe u.a. Website. Die Hotels und ich freuen uns über weitere immer willkommene Anmeldungen. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

06.10.2020, 22:21

Vielen lieben Dank für die Antwort! Ich setze mich morgen dran! Aber noch viel besser sind die Hinweise bzgl. der Seminare! Ich werde den 19.11 in Essen anvisieren!

Danke !
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