Erbscheinantrag

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TopFiver
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#1

01.10.2020, 11:47

Hallo zusammen,

wir haben ein Erbschein beurkundet.

A ist verstorben. Hatte mit Ehemann ein Testament gemacht, wo sie sich gegenseitig als Erben eingesetzt haben. Ehemann ist vorverstorben.
Die Beiden hatten keine Kinder, so dass jetzt die Geschwister bzw. Nichten und Neffen erben.

Die entsprechende Erbquote haben wir im Erbscheinantrag entsprechend berechnet.

Wir haben zig Personenstandsurkunden (u. a. beim Staatsarchiv, verschiedene Heirats-. Geburts- und Sterbeurkunden), eingeholt.

Jetzt meine Frage zu der Abrechnung zu der Vollzugsgebühr 0,3 oder 0,5??.

Ich würde wie folgt abrechnen

Nr. 23300 Verfahren zur Abnahme von Eiden 1,0

Nr. 22111 Vollzugsgebühr (0,3)
oder
nach Nr. 22121 Vollzugsgebühr (0,5)

Nr. 21201 Beurkundung für Grundbuchantrag (0,5)

Was meint Ihr??
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