Hallo an Alle.
Ich habe ein Problem, bei dem ich einfach nicht weiter komme:
Gegenstand sind 4 Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge eine Gesellschaft mit 4 ihrer Tochtergesellschaften. Die Verträge sind jeweils in deutsch (rechte Spalte) und englisch (linke Spalte). Das einzige, worin sich die Verträge unterscheiden, ist die jeweilige Tochtergesellschaft. Ansonsten sind alle 4 auf Wort gleich.
Wir haben auch schon letztes Jahr solche Verträge beurkundet (gleiche Gesellschaft, andere Tochtergesellschaften), wo wir Nr. 26001 bereits abgerechnet haben.
Jetzt will meine Chefin wissen, ob es irgendwie vertretbar ist, wenn wir auf die Gebühr 26001 für fremde Sprache verzichten, da ja nicht für jeden Vertrag eine gesonderte Übersetzung angefertigt werden muss.
Ich habe bereits bei Beck online und in allen Büchern, die mir vorliegen, nachgeschlagen, finde allerdings nichts.
Gebühr Fremde Sprache bei Serienentwurf
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Daraus dass in den beurkundeten Verträgen zwei Spalten sind mit deutschem und fremdsprachigem Text ergibt sich ja nicht zwingend, dass KV 26001 jeweils anfällt. Es könnte sich auch bei dem englischsprahigen Text um eine sogen. "convenience translation" handeln, die nur informativ, ohne dass in Englisch beurkundet wurde, in die Urkunde aufgenommen sein kann (vgl. z. B. Diehn, Notarkostenberechnungen, 6. Aufl. 2020, Rn. 1887).
Vielleicht ergibt sich für die Chefin hieraus die Möglichkeit, auf alle oder einzelne Erhöhungen nach KV 26001 zu "verzichten".
Nächste Notarkosten-Seminare in Okt. - Nov. in fünf Städten, siehe u.a. Website, alles mit Mindestabstand und Super-Hygienekonzepten der Seminarhotels, die sich wie ich über weitere Anmeldungen freuen würden.
Schwierige Noarkosten-Fälle können auch an den auf u.a. Seite beschriebenen Noarkosten-Dienst zur Entlastung der Chefs und Mitarbeiter eingesandt werden.
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Berichtigung des Zitats in der dritten Zeile: anstatt Notarkostenberechnungen, 6. Aufl. 2020, hätte es heißen müssen: Notarkosten, 1. Aufl. 2018.
Siehe ggf. auch Sikora in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, KV 26001 Rn. 17 oder in anderen Kommentaren zu KV 26001.
Siehe ggf. auch Sikora in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl. 2017, KV 26001 Rn. 17 oder in anderen Kommentaren zu KV 26001.
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