Umsatzsteueroption im Erbbaurechtsvertrag
Verfasst: 29.09.2020, 11:12
Der Grundstückseigentümer optiert im Erbbaurechtsvertrag hinsichtlich der Erbbaurechtsbestellung zur Umsatzsteuer.
Ist das ebenfalls ein gesonderter Beurkundungsgegenstand (wie im Grundstückskaufvertrag)? Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Option?
Ist das ebenfalls ein gesonderter Beurkundungsgegenstand (wie im Grundstückskaufvertrag)? Wie berechnet sich der Geschäftswert für die Option?