Auftraggeberin verstorben

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#1

16.09.2020, 11:56

Guten Tag,

ich muss leider noch einmal nerven. Wir haben einen Entwurf über eine erbrechtliche Regelung (Erb- und Pflichtteilsrecht) entworfen. In dem Entwurf wurde aufgenommen, dass die Auftraggeberin die Kosten trägt. Diese ist aber zwei Tage später verstorben ( Entwurf war schon raus per E-Mail). Wer ist jetzt mein Kostenschuldner. Die Erschienene zu 2) oder die Erben der Erschienenn zu 1) die auch Kostenschudnerin war?

:thx
Martin Filzek
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#2

16.09.2020, 14:05

Der letzte Satz bleibt unklar. Wer ist die Erschienene zu 2? Erschienen ist doch wohl niemand. Auftraggeber für einen Entwurf ist derjenige, der den Auftrag dazu gibt. Bei den Kosten für eine vorzeitige Beendigung ist auch derjenige nur Kostenschuldner, der den Auftrag zur Beurkundung gegeben hat. Wenn dies die Verstorbene war, dann wohl deren Erben, und der in der geplanten Beurkundung als Vertragspartner vorgesehene nur dann, wenn er / sie dem Beurkundungsauftrag durch spätere Handlungen (eigene Änderungswünsche zum Entwurf) z. B. "beigetreten" ist, wozu z. B. eine Bitte um Terminverlegung oder hier Absage des Termins vielleicht nach Versterben laut BGH-Entscheidung nicht ausreichen würde.

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