Rücktritt vom Kaufvertrag Löschung der Vormerkung

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KornkekZ
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#1

14.09.2020, 13:54

Hallo an alle,

wir haben im Januar einen Kaufvertrag beurkundet über 1.950.000,00 EUR. Die Finanzierung des Käufers ist nun geplatzt, so dass die Verkäufer den Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt haben. Im Kaufvertrag ist uns eine Vollmacht erteilt worden, die Löschung der Vormerkung zu bewilligen und zu beantragen. Dies wurde jetzt getan.

Könntet ihr mir sagen, welche Kosten hierfür entstehen? Die Beteiligten selbst haben sich hier ja nicht noch einmal zusammengesetzt und die Aufhebung des Kaufvertrages erklärt. Dies wurde lediglich von Mitarbeiter A aufgrund der diesem erteilten Vollmacht getan.

Vielen Dank,
Julia
Martin Filzek
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#2

14.09.2020, 15:34

Für die beschriebenen Tätigkeiten (Antragstellung zur Löschung der Vormerkung) würdee ich sagen, dass diese von der Beurkundungsgebühr des Kaufvertrages gebührenfrei umfasst sind nach Vorbem. 2.1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 KV GNotKG. Genauso gebührenfrei wäre im Normalfall ja der spätere Antrag auf Eigentumsumschreibung (und Löschung der Vormerkung) gewesen.
Spätestens mit dem Antrag auf Löschung der eingetragenen Vormerkung dürfte aber - die wahrscheinlich schon berechnete? - Betreuungsgebühr KV 22200 (0,5 aus Wert § 1113) sein für die Überwachung der Eigentumsumschreibung erst nach Kaufpreiszahlung und eine evtl. schon vorher gefertigte 'Fälligkeitsmitteilung (beidee Tätigkeiten fallen ja unter die wegen § 93 Abs. 1 nur einmal anfallende Betreuungsgebühr). Diese Gebühr entfällt also nicht und wäre, falls nicht schon (vorschussweise) bereits berechnet, noch wahrscheinlich zu Lasten Käufer zu berechnen.
Auch eine wahrscheinlich bereits berechnete und entstandene Vollzugsgebühr KV 22110 ff. wird von der o.a. Tätigkeit nicht weiter berührt und bleibt in der Höhe bestehen, wie sie entstanden ist (was davon abhängig ist, welche Tätigkeiten nach Vorbem. 2.2.1.1 hier im Einzelnen vorlagen).

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Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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