Ehegattenzustimmung im Kaufvertrag

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

04.09.2020, 13:42

Guten Tag, :wink1

wir haben einen KV beurkundet. Der Ehemann ist Eigentümer der verkauften Immobilie. Die Ehefrau ist zum Termin ebenfalls erschienen wegen der Ehegattenzustimmung, sie ist also nur als Erschienene mit aufgeführt, darunter steht nur "Ehefrau des Verkäufers, wegen Zustimmung gemäß § 1365 BGB", und sie hat den KV auch mit unterschrieben.

Muss ist da gebührenmäßig irgendwas beachten?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2195
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

04.09.2020, 14:02

Ja, du musst beachten darauf zu achten, klassische Sicherungs- und Durchführungsgeschäfte, die voll unter § 109 Abs. 1 passen, als solche zu erkennen und dann eben keine Werte insoweit erhöhen oder gesonderte Gebühren dafür berechnen. Am besten den Wortlaut § 109 Abs. 1 und wenn noch Zeit § 109 Abs. 2 durchlesen und Kommentare und Einführungsbücher zum Stichwort Gegenstandsgleiche und gegenstandsverschiedene Erklärungen

Jedenfalls gibt es nichts Eindeutigers als solche mitbeurkundeten Genehmigungserklärungen zu schuldrechtlichen oder sonstigen Verträgen als von § 109 Abs. 1 (gegenstandsgleich) umfasst.

Nächstes Seminar am 19.11. in Essen und davor in vier anderen Städten im Okt. und Nov. 2020, siehe bei www.filzek.de. :wink2 :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

07.09.2020, 14:09

OK, Danke :pfeif
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Antworten