für den nachstehend geschilderten Fall bin ich für mich zu dem Schluss gekommen, dass der Notar hier gebührenmäßig leer ausgeht.
![Traurig :sad:](./images/smilies/icon_sad.gif)
Im Rahmen eines Vertrages, der zum einen eine Grundstücksübertragung und zum anderen eine Flurstücksvereinigung enthält, ist für die Übertragung eine Pfandentlassungserklärung angefordert worden, für die Flurstücksvereinigung eine Zustimmungserklärung zur Rangänderung, jeweils ohne Fertigung und Übermittlung eines Entwurfs, weil regelmäßig die Banken mit ihren eigenen Entwürfen zu ihrem "Haus- und Hofnotar" gehen.
Noch nicht geprüft habe ich, ob Grundstücksübertragung und Flurstücksvereinigung derselbe, verschiedene oder besondere Beurkundungsgegenstände sind, was für meine Frage aber wohl keine Rolle spielen dürfte, selbst dann wenn es sich sogar um verschiedene Beurkundungsverfahren handeln würde.
Neben der Gebühr für das Hauptgeschäft ist somit auch die Vollzugsgebühr angefallen.
Die Gläubigerin - es handelt sich für Pfandentlassung und Zustimmung um dieselbe Bank - hat uns nun beauftragt, die beiden Erklärungen im Entwurf zu fertigen.
Sehe ich das richtig, dass, obwohl es sich um verschiedene Auftraggeber handelt (Vollzug: Grundstückseigentümer, Entwürfe: Bank) dennoch gegenüber der Bank keine Gebühr für die Fertigung der Entwürfe anfällt, weil zwar bei Vorbemerkung 2.4.1 (1) die Rede ist von "im Auftrag eines Beteiigten" (am Beurkundungsverfahren) - ist hier nicht der Fall -, aber zum einen Vorbemerkung 2.2 (2) das Entstehen der Entwurfsgebühr verneint - und 2.2. (2) trifft hier zu, nämlich die Vollzugsgebühr fällt an - und zum anderen - vielleicht viel entscheidender - Vorbemerkung 2.4.1 besagt, dass man sich "außerhalb eines Beurkundungsverfahrens" befinden muss, um die Entwurfsgebühr zu erhalten.
Die von der Bank beauftragten Entwürfe werden ja für das Beurkundungsverfahren im Sinne des Vollzuges benötigt, damit die Bank dann zu ihrem Notar gehen kann, um dort die Unterschriften (als UBgl. ohne Entwurf) beglaubigen zu lassen. Somit befinde ich mich gerade nicht außerhalb des Beurkundungsverfahrens.
Sieht jemand doch noch wider Erwarten die Möglichkeit für die Entwürfe in irgendeiner Form Gebühren zu liquidieren?
Ich persönlich finde es
![Motzsmiley :motz](./images/smilies/motz.gif)