Guten Morgen zusammen,
ich habe einen Kauf- und Abtretungsvertrag zum Abrechnen. Geschäftsanteile Nrn. 1-250 werden zum KP von 250,00 Euro verkauft. KP ist sofort fällig.
Ich habe erstmal die Bilanz von Mdt. angefordert für die Vergleichsberechnung (EK - Kaufpreis).
Gleichzeitig habe ich in der Urkunde u. a. eine ZV-Unterwerfung des Käufers bezüglich der KP-Zahlung drin.
Meine Frage ist, ob ich die ZV-Unterwerfung mit einer 1,0 Gebühr abrechnen muss?
Kauf- und Abtretungsvertrag GmbH
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Da die ZV.-Unterwerfung "nur" der Sicherung der Kaufpreiszahlung dient ist sie wie überall in vergleichbaren Fällen (z. B. Grundstückskaufvertrag, Grundschuld mit Schuldanerkenntnis u. Ä.) natürlich gegenstandsgleiche Sicherungs- und Durchführungserklärung und nur "Hilfsgeschäft" i.S.v. § 109 Abs. 1 GNotKG und deshalb weder werterhöhend noch eine besondere Gebühr auslösend.
Seminare zum Notarkostenrecht siehe auf u.a. Internetseite www.filzek.de, im Okt. - Nov. in 5 Großstädten und auf Wunsch auch Inhouse-Seminare, Bezug von Skripten allein, oder Notarkosten-Dienst-Angebot zu solchen und in der Regel noch schwierigeren Notarkostenfragen.
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