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Grundschuld mit Treuhändersperrvermerk

Verfasst: 06.08.2020, 16:10
von JB86
Hallo,

bei uns wurde eine Grundschuld bestellt, Gläubigerin ist eine Versicherung. In der Grundschuld wurde u.a. auch beantragt, dass ein Treuhändersperrvermerk eingetragen wird. Sowas habe ich bisher noch nicht gesehen in einer Grundschuld, habe aber gelesen, dass das bei Versicherungen so üblich sein soll. Meine Frage ist aber, ob ich dafür eine separate Gebühr bekomme. Habe in Diehn, Notarkostenberechnungen was zum Sperrvermerk gefunden, aber im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag, da gabs die Nr. 21201 Gebühr extra nach dem Wert 30 % vom Kaufgegenstand. Ist das bei der Grundschuld genauso? 30 % der Grundschuld? Die Betreuungsgebühr dann aus dem Gesamtwert beider Beurkundungsgebühren?

Re: Grundschuld mit Treuhändersperrvermerk

Verfasst: 07.08.2020, 18:34
von Notariatsoldie
Für die Beantragung des Treuhänder-Sperrvermerkes in der Grundschuldbestellungsurkunde gibt es keine gesonderte Gebühr bzw. keinen besonderen Wertansatz. Dieser Sperrvermerk ist schlicht Bestandteil der Grundschuldbestellung.

Re: Grundschuld mit Treuhändersperrvermerk

Verfasst: 07.08.2020, 19:34
von Notarangestellter20
Hallo, laut Streifzug der Notarkasse München ggstverschieden . 30 Prozent des Nennbetrages der Grundschuld. 0,5 Gebühr.

(Ja, Betreuungsgebühr aus dem Gesamtverfahrenswert.)

Hingegen laut Kostenspiegel der Ländernotarkasse Leipzig nicht gesondert zu bewerten.

Bin gespannt, welcher Auffassung Du Dich anschießen wirst!

Lg

Re: Grundschuld mit Treuhändersperrvermerk

Verfasst: 10.08.2020, 08:38
von JB86
Na das ist ja spannend :kopfkratz
Da ich ja auch schon was in Richtung 30 % gefunden hatte, zwar im Zusammenhang mit einem KV, aber dort wurde auch eine separate Gebühr für berechnet, entscheide ich mich dafür :nachdenk
Danke für die Antworten! :wink1