ZV-Unterwerfung im Schenkungsvertrag bzgl. Ausgleichzhlg.

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Dino
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#1

23.07.2020, 14:06

Hallo Zusammen,

wir haben einen Schenkungsvertrag beurkundet. Vater überträgt Grundstück an seine Tochter. Es wird vereinbart:

- Übernahme der Grundschuld (nur im Innenverhältnis)
- Ausgleichszahlung durch Tochter an ihre Geschwister in Höhe von € 788.000,00
- Zwangsvollstreckungsunterwerfung durch Tochter bzgl. der Ausgleichszahlung iHv € 788.000,00.

Wir haben bereits im Diehn geschaut, Rn. 530 (6. Auflage). Dabei handelt es sich aber um eine Grundschuldübernahme mit ZV-Unterwerfung. Es ergibt sich, dass Schuldanerkenntnis und ZV der gleiche Gegenstand sind, allerdings nicht bei einem Veräußerungsvertrag (Rn. 533), weshalb im Fall Diehn dann zusätzlich noch eine 1,0 Gebühr angesetzt wird.

Kann mir jemand sagen, ob denn die ZV-Unterwerfung bzgl. der Ausgleichszahlung derselbe Gegenstand wie der Schenkungsvertrag ist? Ich behandele es eig. wie einen Kaufvertrag. Hierbei sind ZV-Unterwerfung bzgl. Kaufpreis und KV ja auch gegenstandsgleich.

Vielen Dank vorab!

:thx
Martin Filzek
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#2

23.07.2020, 17:38

Das sind im Fragefall alles gegenstandsgleiche Erklärungen i.S.v. § 109 Abs. 1 GNotKG.

Die gefundenen Stellen in Diehn beziehen sich ja nur auf den in § 110 Nr. 2 a geregelten Sonderfall von Erklärungen gegenüber Finanhzierungsgläubiger, während hier die Erklärungen nur der Durchführung und Sicherung der (indirekten) Gegenleistung an die Geschwister dienen (die kostenrechtlich als Erfüllungshandlungen gegenüber dem Übergeber gewertet werden, vgl. entsprechende Erläuterungen z. B. in Notarkasse, Streifzug, Stiochwort Übergabevertrag.

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