Trennungsvereinbarung und Zugewinn

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Okudera
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#1

01.07.2020, 13:30

Es wurde eine Trennungsvereinbarung beurkundet (vor stellung eines Scheidungsantrags)

Inhalt war insbesondere, dass
a) Übertragung von Vermögenswerten zur Abgeltung des Zugewinns erfolgten und damit
b) der Zugewinn erledigt wurde, so dass keine Ansprüche mehr bestehen.

Ausdrücklich wurde keine Gütertrennung beurkundet (auf Wunsch der Anwälte beider Parteien).

Nach Abrechnung wurde klar, warum die Anwälte keine Gütertrennung wollten.
Denn nach hiesiger Ansicht lag ein Ehevetrag vor, der die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft beinhaltete (also § 1408 BGB und damit Reinvermögen nach § 100 Abs. 1 GNotKG).
Die Anwälte berufen sich auf LG Düsseldorf
https://openjur.de/u/2143917.html
und meinen § 1378 Abs. 2 S. 3 BGB wäre einschlägig, damit kein Ehevetrag und nicht Reinvermögen maßgeblich.

Ich verstehe die Entscheidung des LG Düsseldorf nicht ganz, da dort offensichtlich kein Scheidungsverfahren anhängig ist und dennoch § 1378 Abs. 2 S. 3 BGB Anwendung findet (und damit nicht § 100 Abs. 1 GNOtKG).

Ich meine mich zu Erinnern, dass der BGH hier aktuell entschieden hat, finde aber nichts.

Liegen wir hier falsch und können den Ehevetrag (wenn es denn einer sein sollte) abrechnen?
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