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Löschung Rückübertragungvormerkung erstverstorbener

Verfasst: 20.06.2020, 21:16
von ???
Hallo,
für die Eheleute M und F steht in Abt. II eine Rückübertragungvormerkung für den Fall, dass ohne Zustimmung der Berechtigten der Grundbesitz veräußert und belastet wird. Ebenso für den Fall der Insolvenz des Eigentümers.

M ist verstorben. F und der Eigentümer haben die Löschung zu Gundsten des M bewilligt und beantragt.

Den Wert würde ich mit 10% vom Grundstückswert nach 51 I + III annehmen. Ist das so richtig?
Oder davon noch die Hälfte, da ja nach dem Erstverstorbenen gelöscht wird?