Löschung Rückübertragungvormerkung erstverstorbener

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
???
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 14
Registriert: 09.04.2020, 06:37
Beruf: Azubi

#1

20.06.2020, 21:16

Hallo,
für die Eheleute M und F steht in Abt. II eine Rückübertragungvormerkung für den Fall, dass ohne Zustimmung der Berechtigten der Grundbesitz veräußert und belastet wird. Ebenso für den Fall der Insolvenz des Eigentümers.

M ist verstorben. F und der Eigentümer haben die Löschung zu Gundsten des M bewilligt und beantragt.

Den Wert würde ich mit 10% vom Grundstückswert nach 51 I + III annehmen. Ist das so richtig?
Oder davon noch die Hälfte, da ja nach dem Erstverstorbenen gelöscht wird?
Antworten