Aufhebung Teileigentum nebst Realteilung

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StillesWasser
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#1

19.05.2020, 13:03

Moin, meine Lieben,
ich habe hier Fragen. Vielleicht kann mir jemand helfen!?

Ich habe den im Betreff genannten Vertrag (2 Einheiten, 2 Miteigentümer). Im Grundbuch sind 2 vereinigte Flurstücke unter einer lfd.-Nr. eingetragen.
Ich habe schon recherchiert, dass ich für die Aufhebung des Teileigentums nach § 42 (1) GNotKG den vollen Wert des bebauten
Grundstücks zugrunde legen muss und zusätzlich für die Auseinandersetzung nach § 46 GNotKG ebenfalls den vollen Wert des Grundstücks (RN 3644, Streifzug GNotKG, 12. Auflage).
Nach der Aufhebung und -teilung werden die Flurstücke neu vermessen und die beiden bisherigen Miteigentümer, dann jeweils Grundstückseigentümer räumen sich gegenseitig auf den ihnen dann gehörenden neu vermessenen Flurstücken auf Dauer Geh- und Fahrrechte ein. Der Wert der jeweiligen Grunddienstbarkeit wurde mit 500,00 € (§ 52 GNotKG) angegeben.
Handelt es sich jetzt in dieser Urkunde um einen verschiedenen Gegenstand nach 110 Nr. 2 b) GNotKG und wird gesondert in Anwendung des § 94 GNotKG berechnet?
Im Streifzug ist immer die Rede davon, dass diese Gebühren für die Bestellung von Dienstbarkeiten bei Veräußerungsgeschäften berechnet wird, oder verstehe ich das falsch?
Erhöht sich hierdurch auch der Geschäftswert meiner Urkunde bzw. kann ich für diese "Anträge" eine 0,5 Gebühr unter Beachtung des § 94 GNotKG berechnen?
Ich hoffe, ich habe das verständlich dargelegt. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand diesbezüglich helfen könnte.
Liebe Grüße
Martin Filzek
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#2

20.05.2020, 11:21

Das mit dem Verä8ßerungsvertrag steht ja nicht nur imi Streifzug, sondern auch im maßgeblichen Gesetzestext § 110 Nr. 2 b.
Deshalb wird man für die geenseitigen Dienstbarkeiten nichts hinzurechnen müssen und sie als gegenstandsgleiche Erklärung (§ 109) zur Auseinandersetzung ansehen können.

Bei der Gelegenheit: Der Termin des Halbtagsseminars Notarkostenschau kompakt in Essen am 25. Juni 2020 ist - obwohl bis dahin wahrscheinlich Seminarveranstaltungen in kleinem Rahmen in dieser Art wieder möglich sind - aufgrund der "Lähmung" des Interesses an Seminarveranstaltungen seit März jetzt verschoben auf Donnerstag, 19. Nov. 2020, 13 - 17.15 Uhr ca.
In diesem Halbjahr findet aber planmäßig noch das Seminar in Hamburg am Dienstag, 23. juni 2020, statt. Siehe auch oben in Rubrik Fort- und Weiterbildung, Seminare, und demnächst auf u.a. Internetseite www.filzek.de. Anmeldungen überall möglich und willkommen, siehe auch Angebote für Inhouse-Seminare und Notarkosten-Dienst. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
StillesWasser
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#3

20.05.2020, 14:46

Danke Herr Filzek!
Ich habe mir das schon fast gedacht, weil ich ja schon sagte, dass es in meinem Streifzug steht bei Veräußerungsverträgen, aber
ich war doch unsicher! :oops:
Ich :thx Ihnen für Ihre immer schnelle Hilfe und Ihre Hinweise auf die Seminare.
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