Erbengemeinschaft als Verkäufer

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Ramona A.
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#1

08.05.2020, 12:51

Hallo,
es wurde ein Kaufvertrag beurkundet, Verkäufer ist eine Erbengemeinschaft aus 39 Erben, die im unterschiedlichen Anteilsverhältnis Eigentümer sind. Der Kaufpreis ist EUR 355.000,00.
Wir haben jetzt hier die Genehmigung von vier Erben beglaubigt.
Frage: Ist es jetzt selbstverständlich, den Kaufpreis anhand der Miteigentumsanteile aufzusplitten und daraus einen Wert zu bilden oder kann ich davon ausgehen, dass für jede Genehmigung der hälftige Wert anzusetzen ist, da eine Aufteilung des Kaufpreises auf die Erben im Kaufvertrag nicht enthalten ist.
IngiSK
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#2

08.05.2020, 13:06

Hallo. Wir hatten hier mal einen ganz klassischen Fall, wo eine Erbengemeinschaft nach dem Tod eines hälftigen Miteigentümers das Objekt verkauft hat. Der Kaufpreis ist auch nicht gesplittet worden sondern kam "dem Vater" zugute. Ein Miterbe musste nachträglich genehmigen. Hier ist als Geschäftswert die halbe auf den Miterben entfallende Erbquote angesetzt worden. Bei Diehn (Notarkostenberechnungen, 5. Aufl., S. 392, RdNr. 1965) steht: Nach § 98 Abs. 2 S. 1 ermäßigt sich der Wert bei Zustimmungserklärungen aufgrund einer Mitberechtigung auf den Bruchteil, der dem Anteil der Mitberechtigung entspricht. Ich hoffe, ich konnte bei der Entscheidungsfindung helfen.
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Martin Filzek
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#3

08.05.2020, 18:38

Wenn ich die Antwort von IngiSK richtig verstehe, ist von der Quote aus dem Kaufpreis der halbe Betrag zugrundegelegt worden. Das wäre richtig und wäre auch so im Fall der Fragestellerin zu machen, siehe § 98 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 sowie falls anzuwenden Höchstwertvorschrift in Abs. 4. Dass die Quote sich aus den Kaufverträgen nicht ergibt, spielt keine Rolle. Um sie zu erfahren müssten die Beteiligten eben entsprechend befragt werden und Auskünfte geben (§ 95). Bleiben Auskünfte aus, kann der Notar angemessen hoch schätzen.
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