Testament - zukünftiges Vermögen als Vermächtnis

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Silvi
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#1

23.04.2020, 14:47

Hallo, ich habe folgende Frage.
Wir haben hier ein Testament, in welchem sich beide Eheleute gegenseitig zu Erben einsetzen. Die Ehefrau erhält evtl. von ihrem Vater ein Haus, welches sie ihrem Sohn aus erster Ehe als Vermächtnis zukommen lässt.
Das zukünftige Vermögen wird ja hinzugerechnet. Jetzt ist nur die Frage wie. Im Streifzug wird erst das modifizierte Reinvermögen beider Eheleute ausgerechnet und dann der Wert des zukünftigen Hausgrundstücks dazugerechnet. Im Leipziger Kostenspiegel wird das zukünftige Vermögen erst zu dem derzeitigen Vermögen hinzugerechnet und dann von dem Gesamtwert die Verbindlichkeiten abgezogen.
Weiß jemand, wie es richtig ist?
Und dann stellt sich noch die Frage, ob man nicht einen Abschlag nehmen kann, da hier überhaupt noch nicht sicher ist, dass sie das Haus bekommt.
LG Silvi
Silvi
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#2

27.04.2020, 07:21

Hat hierzu keiner eine Idee?
LG Silvi
Martin Filzek
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#3

27.04.2020, 12:12

Ich habe mal in Notarkasse München, Streifzug ... 12. Aufl. 2017, Rn. 2946, sowie in Ländernotarkasse Leipzig, Leipziger Kostenspiegel, 2. Aufl. 2017, Rn. 19.117 ff., nachgesehen (wäre interessant zu wissen, ob das dieselben Stellen sind, welche Dir vorlagen, die Angabe der genauen Randnummern wäre da immer hilfreich) und bin momentan der Meinung, dass da im Ergebnis keine Unterschiede von Meinungen bestehen.
In Streifzug a.a.O. ist ja gesagt, dass duch die Hinzurechnung der Wert des derzeitigen Reinvermögens überschritten werden kann, und wenn man sich die Zusammenrechnung des (Gesamt-Geschäftswerts, nicht des derzeitigen Reinvermögens) im Leipziger Kostenspiegel bei Rn. 19.119 am Ende ansieht, kann man auch sehen, dass dabeki ein höherer Wert als nach dem derzeitigen Reinvermögen herauskommt.

Ein Abschlag von dem Wert des zukünftigen Vermögens wegen Ungewissheit ist wohl nicht erforderlich, Voraussetzung für die (volle - abzüglich Verbindlichkeiten mit 50 %-Grenze) ist nur, dass es konkret bezeichinet ist, was in deinem Fragefall ja gegeben ist.

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Silvi
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#4

03.05.2020, 20:22

Ich komm leider erst jetzt dazu, hierauf nochmal einzugehen. Beim Streifzug hatte in bei Rn. 907 geschaut, im Leipziger Kostenspiegel unter der von dir genannten Rn. Es kommen hier aber teilweise unterschiedliche Ergebnisse raus. Ich möchte dir das gerne mal an einem Beispiel zeigen:

Derzeitiges Vermögen: 200.000,00 €
Schulden: 140.000,00 €
zukünftiges Vermögen: 50.000,00 €

Nach dem Streifzug wird gerechnet:
Vermögen 200.000 €
abzüglich Schulden 140.000 €
ergibt 60.000 €
mindestens aber 100.000 €
+ zukünftiges Verm. 50.000 €
= 150.000 €

Nach dem Leipziger Kostenspiegel würde ich rechnen:

Vermögen 200.000 €
+ zukünftiges Verm. 50.000 €
= 250.000 €
- Schulden 140.000 €
= mind. 125.000 €

Also kommen unterschiedliche Beträge raus. Oder versteh ich hier irgendwas falsch?

Ps: Ich krieg die Beträge hier leider nicht untereinander, sorry
LG Silvi
Martin Filzek
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#5

04.05.2020, 14:14

Ich denke, das unterschiedliche Ergebnis kommt daher, dass du das Rechenergebnis in Leipziger Kostenspiegel, Rn. 19.117 ff. mit Wert von 350.000 Euro (der m. E. aber ein Additions- und Rechenfehler ist, nach allen Textbeschreibungen müsste hier auch ein Wert von 400.000 Euro in dem Beispiel statt 350.000 Euro herauskommen) auf den vorliegenden anderen Fall übertragen hast. M. E. ist einfach der ersten Methode - Streifzug - die so auch in Kostenspiegel beschrieben ist (nur mit versehentlich falschem Ergebnis) zu berechnen.
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