Betreuungsgebühr für Anzeige der Abtretung bei Fremdgrundschuld?
Verfasst: 23.04.2020, 10:05
Hallo liebe Kollegen,
ich bin hier meist lesend unterwegs, habe aber heute tatsächlich mal einen "Exoten" auf dem Tisch liegen und bräuchte Denk-Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Kaufvertrag wird in unserem Notariat (NRW) beurkundet. Die Käufer kommen aus Bayern und werden vollmachtlos vertreten. Für die Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld wollen sie ebenfalls nicht nach NRW reisen, darum ist in der Belastungsvollmacht direkt angegeben, dass die Beurkundung der Grundschuld ausschließlich bei dem Notariat XY in Bayern erfolgen darf (anstatt wie üblich, beim kaufvertragsbeurkundenden Notar). Soweit, so gut.
Das Notariat XY sendet uns die Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag, dieser ist jetzt wirksam.
Zudem erhalten wir die Ausfertigung der Grundschuld für das Grundbuchamt, welche ich als Bote dem GBA zur Eintragung eingereicht habe.
Weiterhin erhalten wir die Ausfertigung der Grundschuld für die finanzierende Bank. Diese Ausfertigung habe ich jetzt mit dem "üblichen" Schreiben zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrages an die finanzierende Bank in Bayern gesandt (also Anzeige der Abtretung und Zweckbestimmung und Bitte um entsprechende Beachtung der Sicherungsabrede).
Meine Frage ist jetzt: Bekomme ich für diese Anzeige der Abtretung und Zweckbestimmung eine Betreuungsgebühr gemäß Nr. 22200 KV Nr. 5 GNotKG?
Ich tendiere zu "ja", würde meine Meinung aber gerne bestätigt haben
ich bin hier meist lesend unterwegs, habe aber heute tatsächlich mal einen "Exoten" auf dem Tisch liegen und bräuchte Denk-Hilfe.
Zum Sachverhalt:
Kaufvertrag wird in unserem Notariat (NRW) beurkundet. Die Käufer kommen aus Bayern und werden vollmachtlos vertreten. Für die Beurkundung der Finanzierungsgrundschuld wollen sie ebenfalls nicht nach NRW reisen, darum ist in der Belastungsvollmacht direkt angegeben, dass die Beurkundung der Grundschuld ausschließlich bei dem Notariat XY in Bayern erfolgen darf (anstatt wie üblich, beim kaufvertragsbeurkundenden Notar). Soweit, so gut.
Das Notariat XY sendet uns die Genehmigungserklärung zum Kaufvertrag, dieser ist jetzt wirksam.
Zudem erhalten wir die Ausfertigung der Grundschuld für das Grundbuchamt, welche ich als Bote dem GBA zur Eintragung eingereicht habe.
Weiterhin erhalten wir die Ausfertigung der Grundschuld für die finanzierende Bank. Diese Ausfertigung habe ich jetzt mit dem "üblichen" Schreiben zusammen mit einer Kopie des Kaufvertrages an die finanzierende Bank in Bayern gesandt (also Anzeige der Abtretung und Zweckbestimmung und Bitte um entsprechende Beachtung der Sicherungsabrede).
Meine Frage ist jetzt: Bekomme ich für diese Anzeige der Abtretung und Zweckbestimmung eine Betreuungsgebühr gemäß Nr. 22200 KV Nr. 5 GNotKG?
Ich tendiere zu "ja", würde meine Meinung aber gerne bestätigt haben