Hallo!
ich habe nun schon nachgelesen, aber dennoch bin ich mir unsicher
Ich habe eine Unterschriftsbeglaubigung, der eine beglaubigte Abschrift der Vollmacht (die von uns errichtet wurde) beigefügt ist. Kann ich nach 25102 eine Beglaubigungsgebühr nehmen? oder gilt dies nur, wenn die Vollmacht von einem anderen Notar gewesen wäre?
Danke schon mal im Voraus!
Ausnahme von Beglaubigungsgebühr bei Unterschriftsbeglaubigung und beigefügter Vollmacht
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
-
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2199
- Registriert: 30.05.2008, 16:23
- Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV
Siehe ausführlich Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017 Rn. 201 ff., 300.
Da es hier die beglaubigte Kopie einer vom selben Notar aufgenommenen Urkunde ist, wird eine Beglaubigungsgebühr für die begl. Abschrift der Vollmacht nicht anfallen, jedoch Dokumentenpauschale für die Seiten nach KV 32000.
Ja, und es ist richtig, dass eine Abschriftsbeglaubigungsgebühr dann enstanden wäre, wenn es die Vollmacht eines anderen Notars gewesen wäre, oder auch,, wenn es eine von demselben Notar nur unterschriftbeglaubigte (ohne Entwurf / Beurkundung) Vollmacht gewesen wäre.
Da es hier die beglaubigte Kopie einer vom selben Notar aufgenommenen Urkunde ist, wird eine Beglaubigungsgebühr für die begl. Abschrift der Vollmacht nicht anfallen, jedoch Dokumentenpauschale für die Seiten nach KV 32000.
Ja, und es ist richtig, dass eine Abschriftsbeglaubigungsgebühr dann enstanden wäre, wenn es die Vollmacht eines anderen Notars gewesen wäre, oder auch,, wenn es eine von demselben Notar nur unterschriftbeglaubigte (ohne Entwurf / Beurkundung) Vollmacht gewesen wäre.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 02.07.2019, 15:57
- Beruf: Notarfachangestellte
- Software: RA-Micro
Vielen Dank!