Blöde Frage Negativbescheinigung

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XLadyX
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#1

02.03.2020, 11:46

Ich habe eine saublöde Frage :oops:

Wir haben von einer Stadt die Negativbescheinigung erhalten. In dieser ist auch direkt die Zahlungsaufforderung für die Gebühren. Es ist auch aufgeführt, dass Kostenschuldner XY ist. Wir haben die Kosten jetzt verauslagt. Müssen die Kosten der Stadt in unserer Kostennote versteuert werden? Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, Kostenschuldner ist XY und daher keine Umsatzsteuer auf diesen Betrag.

Sorry :patsch
Knuddel
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#2

02.03.2020, 11:59

Ich würde den Betrag auch ohne Mwst weiter geben. Ist ja ein durchlaufender Posten.
Martin Filzek
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#3

02.03.2020, 13:21

Stimme #1 am Ende und #2 zu. KV 32015 wäre zu zitieren.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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