wieder eine Scheidungsfolgenvereinbarung
Verfasst: 28.02.2020, 09:01
Hallo,
habe wieder mal eine tolle Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegen
1.) Sparguthaben: Vereinbart wird, dass die Frau die Hälfte der Sparguthaben von ca. 60.000,00 €, also 30.000,00€ bekommt.
2.) Zum Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns bekommt der Mann den halben Miteigentumsanteil des gemeinsamen Hauses, Wert des Miteigentumsanteils: 120.000,00 €.
Als Ausgleich zahlt der Mann an die Frau unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Zugewinnausgleichsanspruches in Höhe von 40.000,00 € noch einen Betrag von 80.000,00 €, abzüglich des hälftigen
Sparguthabens von 30.000,00 €, also 50.000,00 €.
Der Mann unterwirft sich wegen dieses Betrages der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Mit Erfüllung dieses Vertrages sind alle wechselseitigen Ansprüche aus der Ehe, ob bekannt oder unbekannt, erledigt.
Welchen Wert kann ich denn jetzt hier wieder ansetzen?
60.000,00 € + 120.000,00 € + 40.000,00 € = 220.000,00 € ?
habe wieder mal eine tolle Scheidungsfolgenvereinbarung vorliegen
1.) Sparguthaben: Vereinbart wird, dass die Frau die Hälfte der Sparguthaben von ca. 60.000,00 €, also 30.000,00€ bekommt.
2.) Zum Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns bekommt der Mann den halben Miteigentumsanteil des gemeinsamen Hauses, Wert des Miteigentumsanteils: 120.000,00 €.
Als Ausgleich zahlt der Mann an die Frau unter Berücksichtigung des ihm zustehenden Zugewinnausgleichsanspruches in Höhe von 40.000,00 € noch einen Betrag von 80.000,00 €, abzüglich des hälftigen
Sparguthabens von 30.000,00 €, also 50.000,00 €.
Der Mann unterwirft sich wegen dieses Betrages der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Mit Erfüllung dieses Vertrages sind alle wechselseitigen Ansprüche aus der Ehe, ob bekannt oder unbekannt, erledigt.
Welchen Wert kann ich denn jetzt hier wieder ansetzen?
60.000,00 € + 120.000,00 € + 40.000,00 € = 220.000,00 € ?