Erteilung von unbeglaubigten Grundbuchausdruck Abrechnung
Verfasst: 20.02.2020, 16:17
Hallo zusammen
Ich habe eine Abrechnungsfrage.
Wie genau rechne ich das mit der Erteilung von einfachen Grundbuchausdrucken ab?
Ich habe hier jetzt den Fall, dass die Notarin die Unterschrift für einen Löschungsantrag beglaubigt hat. Die Gebühren hierzu sind mir klar.
Aber die Mandantin wollte jetzt noch einen unbeglaubigten Ausdruck. Den haben wir ihr auch mitgegeben. Wie rechne ich ab?
Ich hatte heute noch so einen Fall, wo ich auf dem Schlauch stand. Die Akte ist fast durch. Es ging um eine Erbauseinandersetzung. Ein Gericht hat uns nach Antrag einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zukommen lassen und dafür nach KV 1700 GNotKG 10,00 € berechnet. Wie stelle ich da in Rechnung bzw. wo führe ich das auf in der Rechnung?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Madeleine
Ich habe eine Abrechnungsfrage.
Wie genau rechne ich das mit der Erteilung von einfachen Grundbuchausdrucken ab?
Ich habe hier jetzt den Fall, dass die Notarin die Unterschrift für einen Löschungsantrag beglaubigt hat. Die Gebühren hierzu sind mir klar.
Aber die Mandantin wollte jetzt noch einen unbeglaubigten Ausdruck. Den haben wir ihr auch mitgegeben. Wie rechne ich ab?
Ich hatte heute noch so einen Fall, wo ich auf dem Schlauch stand. Die Akte ist fast durch. Es ging um eine Erbauseinandersetzung. Ein Gericht hat uns nach Antrag einen unbeglaubigten Grundbuchauszug zukommen lassen und dafür nach KV 1700 GNotKG 10,00 € berechnet. Wie stelle ich da in Rechnung bzw. wo führe ich das auf in der Rechnung?
Vielen Dank schonmal und viele Grüße
Madeleine