Hallo,
brauche mal wieder Hilfe:
Wir haben eine HR-Anmeldung angefertigt. Angemeldet wurde nur die Namensänderung der Firma.
Wäre hier die 24102 0,5 aus dem Wert §§ 119, 105 Abs. 4 Nr. 3 30.000,00 € abzurechnen?
… und die 2214 für den elektronischen Vollzug?
Namensänderung GmbH & Co. KG
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Ja.
Bei der erstgenannten Gebühr besser KV 24102 i.V.m. KV 21201 zitieren, sonst weiß der Kostenschuldner ja nicht, weshalb es eine 0,5-Gebühr sein soll.
Und bei der letztgenannten Gebühr fehlt noch eine 1 als dritte Ziffer der fünfstelligen KV-Nr.
Fünf ist Trümpf, wie damals bei Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen.
Bei der erstgenannten Gebühr besser KV 24102 i.V.m. KV 21201 zitieren, sonst weiß der Kostenschuldner ja nicht, weshalb es eine 0,5-Gebühr sein soll.
Und bei der letztgenannten Gebühr fehlt noch eine 1 als dritte Ziffer der fünfstelligen KV-Nr.
Fünf ist Trümpf, wie damals bei Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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Oh, natürlich, die 1 fehlte War wieder in Eile. Und die 21201 hätte ich in der Kostenrechnung auch mit zitiert. Dann lag ich ja richtig.
Vielen Dank
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Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin