Namensänderung GmbH & Co. KG

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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JB86
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#1

04.02.2020, 12:46

Hallo, :wink1
brauche mal wieder Hilfe:

Wir haben eine HR-Anmeldung angefertigt. Angemeldet wurde nur die Namensänderung der Firma.

Wäre hier die 24102 0,5 aus dem Wert §§ 119, 105 Abs. 4 Nr. 3 30.000,00 € abzurechnen?
… und die 2214 für den elektronischen Vollzug?
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Martin Filzek
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#2

04.02.2020, 19:44

Ja.
Bei der erstgenannten Gebühr besser KV 24102 i.V.m. KV 21201 zitieren, sonst weiß der Kostenschuldner ja nicht, weshalb es eine 0,5-Gebühr sein soll.
Und bei der letztgenannten Gebühr fehlt noch eine 1 als dritte Ziffer der fünfstelligen KV-Nr.
Fünf ist Trümpf, wie damals bei Einführung der fünfstelligen Postleitzahlen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
JB86
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#3

05.02.2020, 09:23

Oh, natürlich, die 1 fehlte :pfeif War wieder in Eile. Und die 21201 hätte ich in der Kostenrechnung auch mit zitiert. Dann lag ich ja richtig.

Vielen Dank :wink1
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
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