Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung

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XLadyX
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#1

27.01.2020, 15:46

Ich arbeite noch nicht lange in einem Notariat und ich muss jetzt zum ersten Mal eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung abrechnen :roll: .

Folgendes wurde beurkundet:

Ehevertrag
- Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarung
1. Ehewohnung, Hausrat (einvernehmlich verteilt) -> daher kein Wertansatz ?
2. Trennungsunterhalt ( welchselseitiger Verzicht) -> § 52? Ich habe nur keine Ahnung wie ich den Unterhalt berechnene für die Zeit der Trennung ( die Eheleute leben seit Oktober 2018 getrennt, Scheidungsverfahren ist anhängig)
3. Versorgungsausgleich (ebenfalls wechselseitiger Verzicht) -> Wert 5.000,00 € gem. § 36 Abs. 3 ?
4. nachehelicher Unterhalt (ebenfalls wechelseitiger Verzicht) -> wieder § 52 aber wie berechne ich den Unterhalt?
5. Zugewinn (ebenfalls wechselseitiger Verzicht) -> ich habe keine Ahnung, was ich hier ansetzen muss
6. Erb- und Pflichtteilsrecht (ebenfalls wechselseitiger Verzicht) -> § 102 ? aber was setze ich da an?

Aktivvermögen Ehefrau 2.000,00 €, Schulden 3.000,00 €
Aktivvermögen Ehemann 1.500,00 € Schulden 3.000,00 €

Die Kosten des Scheidungsverfahrens tragen die Erschienen je zur Hälfte unter der Maßgabe, dass nur einer von ihnen einen RA mit der Vertretung im Scheidungsverfahren beauftragt. Sollte jeder der Erschienen einen RA mit seiner Intressenwahrnehmung im Scheidungsverfahren beauftragen, verbleibt es bei der gesetzlichen Regelung. -> keine Bewertung erforderlich.

Ich habe keine Ahnung wie sich der Wert für meine Gebührenrechnung zusammensetzt :oops:
XLadyX
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#2

27.01.2020, 16:45

Sorry, Aktivvermögen Ehemann 50.000,00 €, Verbindlichkeiten 40.000,00 €
Martin Filzek
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#3

28.01.2020, 13:35

Die Angben zum Aktiv- und Reinvermögen sind für die Bewertung des in Nr. 6 von #1 genannten Erb- und Pflichtteilsverzichts interessant (§§ 102, 97 III, der Erbteil - abhängig von Güterstand und Zahl etwaiger Kinder - an dem höherwertigen modifiz. Reinvermögen wäre dafür dann festzustellen).
Ansonsten bietet Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, Rn. 630 ff. eine gute Übersicht zur Bewertung.Noch detailreicher und ausführliher Kühne / Wengemuth in NotBZ 2019 Hefte 7 und 8 af S. 247 ff. und S. 290 ff., zu beziehen über die Interentseite www.notbz.de.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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