Wertberechnung Erbvertrag m. gegens. ÜV auf den Todesfall
Verfasst: 16.01.2020, 12:33
Hallo zusammen,
heute habe ich mal wieder ein Frage zur Abrechnung.
Ein Paar hat einen Erbvertrag mit gegenseitiger Grundstücksüberlassung auf den Todesfall beurkunden lassen.
Die Wertermittlung und Gebührenabrechnung des Erbvertrages ist kein Problem.
Was ist aber mit der Grundstücksübertragung? Das Objekt hat einen Wert von € 425.000,00. Vereinbart wurde Folgendes:
§ 2 Verpflichtung zur Übertragung; Rechtsgrund; Entgeltlichkeit
(1) Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, ihren hälftigen Miteigentumsanteil an dem in § 1 beschriebenen Grundbesitz mit allen wesentlichen Bestandteilen und dem Zubehör auf den jeweils anderen Beteiligten zu übertragen. Die Verpflichtungen zur Übertragung stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Übertragende verstirbt und der Erwerber den Übertragenden überlebt (echte Überlebensbedingung).
(2) Die Übertragung erfolgt im Wege des entgeltlichen Rechtsgeschäfts unter Lebenden auf den Todesfall zur Vermögensnachfolge außerhalb der Formen des Erbrechts. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dieser Übertragungsvertrag ein gegenseitiger und voll entgeltlicher ist. Die volle Entgeltlichkeit ergibt sich aus der Gleichwertigkeit der Leistungsgegenstände und der Tatsache, dass die Lebenserwartungen der Beteiligten angesichts ihres etwa gleichen Lebensalters und dem Fehlen atypischer Umstände (vor allem bekannte schwere Krankheit, gefährlicher Beruf) nicht deutlich unterschiedlich hoch sind.
Sodann soll eine AV auf dem jeweiligen 1/2 MEA des Anderen eingetragen werden. Wir sollen den Grundbuchvollzug betreiben.
Erhalten wir dann neben der Gebühr für die Beurkundung des Erbvertrages noch eine KV 21100 2,0 Gebühr nach einem Wert von € 425.000,00 sowie eine XML-Vollzugsgebühr 22114 (GB ist in S-H)?
Vielen Dank schon einmal vorab.
Anja
heute habe ich mal wieder ein Frage zur Abrechnung.
Ein Paar hat einen Erbvertrag mit gegenseitiger Grundstücksüberlassung auf den Todesfall beurkunden lassen.
Die Wertermittlung und Gebührenabrechnung des Erbvertrages ist kein Problem.
Was ist aber mit der Grundstücksübertragung? Das Objekt hat einen Wert von € 425.000,00. Vereinbart wurde Folgendes:
§ 2 Verpflichtung zur Übertragung; Rechtsgrund; Entgeltlichkeit
(1) Die Beteiligten verpflichten sich gegenseitig, ihren hälftigen Miteigentumsanteil an dem in § 1 beschriebenen Grundbesitz mit allen wesentlichen Bestandteilen und dem Zubehör auf den jeweils anderen Beteiligten zu übertragen. Die Verpflichtungen zur Übertragung stehen jeweils unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Übertragende verstirbt und der Erwerber den Übertragenden überlebt (echte Überlebensbedingung).
(2) Die Übertragung erfolgt im Wege des entgeltlichen Rechtsgeschäfts unter Lebenden auf den Todesfall zur Vermögensnachfolge außerhalb der Formen des Erbrechts. Die Beteiligten sind sich darüber einig, dass dieser Übertragungsvertrag ein gegenseitiger und voll entgeltlicher ist. Die volle Entgeltlichkeit ergibt sich aus der Gleichwertigkeit der Leistungsgegenstände und der Tatsache, dass die Lebenserwartungen der Beteiligten angesichts ihres etwa gleichen Lebensalters und dem Fehlen atypischer Umstände (vor allem bekannte schwere Krankheit, gefährlicher Beruf) nicht deutlich unterschiedlich hoch sind.
Sodann soll eine AV auf dem jeweiligen 1/2 MEA des Anderen eingetragen werden. Wir sollen den Grundbuchvollzug betreiben.
Erhalten wir dann neben der Gebühr für die Beurkundung des Erbvertrages noch eine KV 21100 2,0 Gebühr nach einem Wert von € 425.000,00 sowie eine XML-Vollzugsgebühr 22114 (GB ist in S-H)?
Vielen Dank schon einmal vorab.
Anja