Treuhandgebühr

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XLadyX
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#1

13.01.2020, 09:46

Guten Tag,

ich arbeite noch nicht lange in einem Notariat und mein Chef ist noch nicht lange Notar und deshalb habe ich zwei kleine Fragen.

1) Treuhandgebühr Gegenstandswert:
Ich muss eine Treuhandgebühr in Rechnung stellen. Muss ich neben der Sicherungssumme, auch die Gebühren der Bank mit in dem Gegenstandswert aufnehmen?
2) Ich bin mir immer noch unsicher bei der KV 32001. Wenn ich jetzt eine Rechnung für den Treuhandauftrag schreibe, kann die 2 Seiten für die Rechnung mit in KV32001 einfließen lassen?

Vielen Dank!
Martin Filzek
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#2

13.01.2020, 11:29

1. Wenn auch die Zahlung der Bankgebühren / -spesen zur Auflage gemacht ist, muss auch dieser Betrag beim Wert mit eingerechnet werden. Wird in seltenen Fällen nur dazu führen, dass dadurch die nächste Gebührenwertstufe übersprungen wird und sich die 0,5-Gebühr dann tatsächlich etwas erhöht.

2. Nur für Ausfertigungen und Abschriften oder Kopien von Urkunden gibt es die Dokumentenpauschale, nicht hingegen für allgemeinen Schriftverkehr o. Ä.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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#3

13.01.2020, 16:29

Vielen Dank für die Antwort. Bieten Sie auch Seminare im Raum Köln an?
Martin Filzek
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#4

13.01.2020, 22:27

Wenn man zum Raum Köln noch die östlichste Stadt des Landschaftsverbands Rheinland rechnet (Stadt Essen, früher zentrale und größe Stadt im Ruhrgebiet) ja, wie aus u.a. Website ersichtlich ist ja am 25. Juni 2020 ein Seminar in Essen. Luftlinie Entfernung 58 km, Auto wohl ca. 80 km.
Biete aber auch Inhouse-Seminare in allen Büros in ganz Deutschland an. Danke für die Nachfrage und das Interesse!
Mit dem Zug von Köln nach Essen wohl weniger als 1 Std., das Hotel ist auch direkt gegenüber vom Essener Hauptbahnhof.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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