Abrechnung vom Notar
Verfasst: 09.01.2020, 10:34
Hallo
unser Mandant hat uns die Rechnung eines Notars hereingegeben, die er so nicht in Ordnung findet...
Nun...wir sind eine Anwaltskanzlei...ich habe keine Ahnung von Notarkosten...
Unser Mandant hat beim Notariat angerufen um einen Termin zu vereinbaren für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Datenblatt wurde ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht. Die Ehefrau des Mandanten hatte dann wohl dort angerufen, dass der Termin nicht wahrgenommen wird, weil eine Beurkundung erst nach dem anberaumten Scheidungstermin möglich gewesen wäre. Sie sind dann zu einem anderen Notar gegangen.
Jetzt hat unser Mandant eine Rechnung bekommen über 2,0 Entwurfsgebühr gem. Nr. 24100, 21100 aus einem Wert von 410.000,00 €. Ist ja ganz schön hoch für einen geplatzten Termin!
Allerdings lag auch eine Telefonnotiz bei, aus der hervorgeht, dass die Ehefrau dort anscheinend erst am 06.12.2019 angerufen hat um den Termin abzusagen (Datum Datenblatt: 26.06.2019), zumindest findet sich laut Telefonnotiz kein Vermerk in der Akte über einen früheres Telefonat zur Terminsabsagung....
Kann der Notar in dem Fall tatsächlich die volle Gebühr abrechnen?
Ich werde meinen Chef mal auf die Telefonnotiz hinweisen und warum unser Mandant das dann bezahlen soll, wenn die Ehefrau gepennt hat...
Aber in erster Linie geht es mir um:
Darf der Notar eine Gebühr in der Höhe abrechnen, wenn die Beurkundung gar nicht stattgefunden hat?
für Rückmeldungen!
Liebe Grüße
maka2
unser Mandant hat uns die Rechnung eines Notars hereingegeben, die er so nicht in Ordnung findet...
Nun...wir sind eine Anwaltskanzlei...ich habe keine Ahnung von Notarkosten...
Unser Mandant hat beim Notariat angerufen um einen Termin zu vereinbaren für die Beurkundung einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Das Datenblatt wurde ausgefüllt, unterschrieben und eingereicht. Die Ehefrau des Mandanten hatte dann wohl dort angerufen, dass der Termin nicht wahrgenommen wird, weil eine Beurkundung erst nach dem anberaumten Scheidungstermin möglich gewesen wäre. Sie sind dann zu einem anderen Notar gegangen.
Jetzt hat unser Mandant eine Rechnung bekommen über 2,0 Entwurfsgebühr gem. Nr. 24100, 21100 aus einem Wert von 410.000,00 €. Ist ja ganz schön hoch für einen geplatzten Termin!
Allerdings lag auch eine Telefonnotiz bei, aus der hervorgeht, dass die Ehefrau dort anscheinend erst am 06.12.2019 angerufen hat um den Termin abzusagen (Datum Datenblatt: 26.06.2019), zumindest findet sich laut Telefonnotiz kein Vermerk in der Akte über einen früheres Telefonat zur Terminsabsagung....
Kann der Notar in dem Fall tatsächlich die volle Gebühr abrechnen?
Ich werde meinen Chef mal auf die Telefonnotiz hinweisen und warum unser Mandant das dann bezahlen soll, wenn die Ehefrau gepennt hat...
Aber in erster Linie geht es mir um:
Darf der Notar eine Gebühr in der Höhe abrechnen, wenn die Beurkundung gar nicht stattgefunden hat?
für Rückmeldungen!
Liebe Grüße
maka2