Scheidungsfolgenvereinbarung

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Luischen88
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#11

10.03.2020, 12:16

Danke erst einmal für die Antwort.

1. Hinsichtlich der Vereinbarungen zum Zugewinn.
Die Eheleute haben vorab das gemeinsame Haus verkauft. Aus dem KP sollen zunächst gemeinsame Verbindlichkeiten getilgt werden. Anschließend erhält von dem Restkaufpreis die Ehefrau 30.000,00 Euro, der Ehemann erhält den dann verbleibenden Betrag. Damit sind alle Zugewinnausgleichsansprüche geregelt. Auf weitere Zugewinnausgleichsansprüche verzichten die Beteiligten wechselseitig. Das gemeinsame Reinvermögen wie in der Urkunde 100.000,00 Euro kann ich hier wohl nicht nehmen? 34

2. Unterhalt.
Einkommen habe ich leider nicht, lediglich die Wertangabe des Notars 2.000,00 Euro. Ich glaube, er hat die Unterhaltsansprüche schon multipliziert. Dies werde ich aber noch mal erfragen.

Alles Andere ist mir jetzt klar. Lieben Dank.
Martin Filzek
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#12

10.03.2020, 12:26

zu 1.
ja, denke auch, dass wie in #10 erster kursiv gesetzter Antwortbeitrag hier nur die geregelten Zugewinnausgleichsansprüche den Wert bilden, dessen genaue Höhe man wohl noch erfragen müsste, wenn er sich nicht aus den Akten ergibt oder Anwälten, von denen der Auftrag kam, bekannt sind
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