Löschung Nießbrauch / Wohnrecht /Schuldübernahme
Verfasst: 07.01.2020, 08:59
Guten Morgen zusammen,
ich habe ein Abrechnungsproblem. Seinerzeit haben Eltern Ihr Eigentum auf das Kind übertragen. Verbindlichkeiten wurden nur dinglich übernommen. Als Gegenleistung wurde ein Nießbrauch eingetragen.
Nun haben wir eine Urkunde gemacht, wonach das Nießbrauch jetzt gelöscht wird Zug um Zug ein Wohnrecht eingetragen wird und als Entschädigung für die Löschung des Nießbrauchredchtes die eingetragenen Verbindlichkeiten nach Ablauf der Sollzinsbindung von dem Kind übernommen wird durch Neufinanzierung und Ablösung des Darlehens.
Nun meine Frage, wie rechne ich ab?!
Ich würde an sich eine 2,0 abrechnen.
den Wert des Nießbrauchrechts und den Wert der übernommenen Verbindlichkeiten gegenüberstellen und den höheren Wert ansetzen.
Was mach ich mit dem Wert des Wohnrechtes, ist er auch eine Gegenleistung zum Nießbrauch? Wird er auf die Höhe der Verbindlichkeiten angerechnet?
Bin gerade etwas ratlos.
Vielleicht hat jemand einen Tip
ich habe ein Abrechnungsproblem. Seinerzeit haben Eltern Ihr Eigentum auf das Kind übertragen. Verbindlichkeiten wurden nur dinglich übernommen. Als Gegenleistung wurde ein Nießbrauch eingetragen.
Nun haben wir eine Urkunde gemacht, wonach das Nießbrauch jetzt gelöscht wird Zug um Zug ein Wohnrecht eingetragen wird und als Entschädigung für die Löschung des Nießbrauchredchtes die eingetragenen Verbindlichkeiten nach Ablauf der Sollzinsbindung von dem Kind übernommen wird durch Neufinanzierung und Ablösung des Darlehens.
Nun meine Frage, wie rechne ich ab?!
Ich würde an sich eine 2,0 abrechnen.
den Wert des Nießbrauchrechts und den Wert der übernommenen Verbindlichkeiten gegenüberstellen und den höheren Wert ansetzen.
Was mach ich mit dem Wert des Wohnrechtes, ist er auch eine Gegenleistung zum Nießbrauch? Wird er auf die Höhe der Verbindlichkeiten angerechnet?
Bin gerade etwas ratlos.
Vielleicht hat jemand einen Tip