Wenn du eine Frage hast, die nur die Kosten betrifft oder hier den Wert, der ja auch zu den Kosten gehört, ist die Rubrik GNotKG doch besser geeignet, auch zum Finden und Wiederfinden von anderen. Habe Verschiebung bei den Administatoren beantragt.
Wenn du schreibst, im Streifzug nichts gefunden zu haben, muss das nicht unbedingt am Streifzug liegen, sondern könnte auch daran liegen, dass man in begrenzter Zeit auch als schon einige Zeit im Notariat mit Kostenberechnungen befasster alles nicht so schnell und einfach findet.
Aber ich denke, dass du beim Nachschlagen in der 12. Aufl. 2017 bei Rn. 1928 - 1931 etwas zu dem T'hema findest, falls du noch die 11. Aufl. von 2015 benutzt oder nur hast wäre es Rn. 1279 ff.
Ich finde es auch immer ärgerlich, dass sich jemand, der es zu einer wie hier schwierigen Frage, es nicht so genau weiß, was ja normal ist, in dem Fragebeitrag dann immer nur bestimmte Antwortmöglichkeiten vorgibt, die alle bei genauerem Hinsehen verfehlt sind wie hier Hinweis auf Nominalkapital (das ist doch nur ein Nominalwert und spielt eine Rolle bei Gründung vielleicht) oder auf pauschale Werte für HR.-Anmeldungen nach § 105, die natürlich nur bei Anmeldungen (wenn sie nötig wären) Geltung hätten.
Die Wertschätzung nach § 36 Abs. 1 wird sich an dem Wert der Gesellschaftsbeteiligungen orientieren, wobei grundsätzlich der Aktivwert (Grundregel 38) bzw. hier bei Kapitalgeselschaftsanteilen der Wert nach § 54 den Behzugswert bilden würde.
Ansonsten kann wegen der kurzen Angaben zum Inhalt der Urkunde (vgl. Rückfrage von larifari bereits) nicht viel Genaueres gesagt werden; aber wie gesagt dürften wohl § 36 Abs. 1 mit einem Schätzwert von 10 - 50 % des Wertes der Beteiligungen (§ 54) wohl in Frage kommen.
Nochmal zu häufig zu lesenden Hinweisen wie "ich finde nichts im Streifzug", "Streifzug sagt dazu leider nichts" oder bei früheren Fragen auch von anderen "die Kommentare widersprechen sich da": irgendwie undankbar, da entwicklen die Profi-Bearbeiter der Notarkasse München über Jahre hinweg zuletzt 1000 informative Seiten, die zu einem sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten werden, und - Undank ist der Welten Lohn - die Notarfachangestellten mit ihrem Halbwissen meckern dann weil sie etwas nicht auf Anhieb darin beantwortet finden.
Das ist unter anderem ein Grund, weshalb ich die frühere eigene Notarkosten-Fibel lange nicht - auch weil viele gute Einführungs- und Anleitungsbücher vorhanden sind - in den letzten Jahren nicht neu herausgebracht habe, um keine Eulen nach Athen zu tragen.
Da man das Notarkosten-Recht in allen komplizierten Einzelheiten und für seltene Fragen aber immer erst nach und nach lernt, muss man sich doch daran gewöhnen und akzeptieren, dass es komplex ist und jahrelange immer wiederholte Beschäftigung erfordert. Zum leichteren Einstieg will ich daher jetzt doch wieder die Notarkosten-Fibel in Neuauflage zum GNotKG herausbringen, die dann zum Lesen und Erfahren von weiteren wichtigen Grundsätzen für viele beitragen könnte (entspr. Eintrag auf Unterseite Skripten wird erst bis ca. 10.1. im Internet erscheinen, muss immer auswärts gemacht werden).
Auch die Seminare zum Notarkostenrecht für Mai - Juni 2020 sind schon geplant und schon auf u.a. Seite sowie oben im Forum Fort- und Weiterbildung zu finden.