Stimmrechtsvereinbarung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
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birgitsabina
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#1

20.12.2019, 15:30

Hallo Leute!

So kurz vor Weihnachten hab ich doch noch eine Frage zur Kostenregelung
bezüglich einer notariell beurkundeten Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern
mehrerer Firmen in Bezug auf die Stimmkraft der jeweiligen Beteiligungen an den
verschiedenen Gesellschaften in Bezug auf die derzeitigen Gesellschafter und auch in
Bezug auf die Rechtsnachfolger der derzeitigen Gesellschafter in der Zukunft.

Werden bei der Berechnung das Stammkapital bzw. die Kommanditeinlagen
mit dem jeweiligen Nominalwert oder aber Pauschalwerte gemäß § 105 GNotKG zugrunde -
gelegt.

Ich wäre dankbar, wenn mir jemand hilft, leider hab ich sowas nicht im Streifzug
gefunden.

Lieben Gruss aus Hameln

Bina :schock
larifari
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#2

21.12.2019, 07:23

So ganz verstehe ich nicht, wie diese Vereinbarung aussehen soll. Ist denn in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen/in der jeweiligen Satzung der Gesellschaften, um die es geht, irgendetwas zum Stimmrecht gesagt und wurde das geändert (soll heißen: wurden - auch - Beschlüsse zu Änderungen der Gesellschaftsverträges/Satzungen gefasst)?
Martin Filzek
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#3

22.12.2019, 14:46

Wenn du eine Frage hast, die nur die Kosten betrifft oder hier den Wert, der ja auch zu den Kosten gehört, ist die Rubrik GNotKG doch besser geeignet, auch zum Finden und Wiederfinden von anderen. Habe Verschiebung bei den Administatoren beantragt.

Wenn du schreibst, im Streifzug nichts gefunden zu haben, muss das nicht unbedingt am Streifzug liegen, sondern könnte auch daran liegen, dass man in begrenzter Zeit auch als schon einige Zeit im Notariat mit Kostenberechnungen befasster alles nicht so schnell und einfach findet.
Aber ich denke, dass du beim Nachschlagen in der 12. Aufl. 2017 bei Rn. 1928 - 1931 etwas zu dem T'hema findest, falls du noch die 11. Aufl. von 2015 benutzt oder nur hast wäre es Rn. 1279 ff.

Ich finde es auch immer ärgerlich, dass sich jemand, der es zu einer wie hier schwierigen Frage, es nicht so genau weiß, was ja normal ist, in dem Fragebeitrag dann immer nur bestimmte Antwortmöglichkeiten vorgibt, die alle bei genauerem Hinsehen verfehlt sind wie hier Hinweis auf Nominalkapital (das ist doch nur ein Nominalwert und spielt eine Rolle bei Gründung vielleicht) oder auf pauschale Werte für HR.-Anmeldungen nach § 105, die natürlich nur bei Anmeldungen (wenn sie nötig wären) Geltung hätten.

Die Wertschätzung nach § 36 Abs. 1 wird sich an dem Wert der Gesellschaftsbeteiligungen orientieren, wobei grundsätzlich der Aktivwert (Grundregel 38) bzw. hier bei Kapitalgeselschaftsanteilen der Wert nach § 54 den Behzugswert bilden würde.

Ansonsten kann wegen der kurzen Angaben zum Inhalt der Urkunde (vgl. Rückfrage von larifari bereits) nicht viel Genaueres gesagt werden; aber wie gesagt dürften wohl § 36 Abs. 1 mit einem Schätzwert von 10 - 50 % des Wertes der Beteiligungen (§ 54) wohl in Frage kommen.

Nochmal zu häufig zu lesenden Hinweisen wie "ich finde nichts im Streifzug", "Streifzug sagt dazu leider nichts" oder bei früheren Fragen auch von anderen "die Kommentare widersprechen sich da": irgendwie undankbar, da entwicklen die Profi-Bearbeiter der Notarkasse München über Jahre hinweg zuletzt 1000 informative Seiten, die zu einem sehr günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis angeboten werden, und - Undank ist der Welten Lohn - die Notarfachangestellten mit ihrem Halbwissen meckern dann weil sie etwas nicht auf Anhieb darin beantwortet finden.

Das ist unter anderem ein Grund, weshalb ich die frühere eigene Notarkosten-Fibel lange nicht - auch weil viele gute Einführungs- und Anleitungsbücher vorhanden sind - in den letzten Jahren nicht neu herausgebracht habe, um keine Eulen nach Athen zu tragen.
Da man das Notarkosten-Recht in allen komplizierten Einzelheiten und für seltene Fragen aber immer erst nach und nach lernt, muss man sich doch daran gewöhnen und akzeptieren, dass es komplex ist und jahrelange immer wiederholte Beschäftigung erfordert. Zum leichteren Einstieg will ich daher jetzt doch wieder die Notarkosten-Fibel in Neuauflage zum GNotKG herausbringen, die dann zum Lesen und Erfahren von weiteren wichtigen Grundsätzen für viele beitragen könnte (entspr. Eintrag auf Unterseite Skripten wird erst bis ca. 10.1. im Internet erscheinen, muss immer auswärts gemacht werden).
Auch die Seminare zum Notarkostenrecht für Mai - Juni 2020 sind schon geplant und schon auf u.a. Seite sowie oben im Forum Fort- und Weiterbildung zu finden. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
birgitsabina
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#4

23.12.2019, 11:05

Vielen Dank für die Hilfe

Ich hab natürlich gleich im Streifzug nachgesehen.

Vielen Vielen Dank für die Unterstützung!!!

Mir war leider der Begriff Poolvertrag nicht geläufig.

Vielen Dank, dass ihr

larifari und

Martin Filzek

mir vor Weihnachten helfen wolltet und auch so schnell geholfen habt.

Schöne Weihnachten!!!!

Bina
Martin Filzek
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#5

23.12.2019, 13:33

Keine Ursache und auch dir Frohe Weihnachten und alles Gute im neuen Jahr. Bin ja auch froh, dass du die kleine Kritik nicht übel genommen hast. Das mit den unterschiedlichen Begriffen ist oft ein Problem, weil nicht alles im Sachwortregister landet - hier kännte man Stimmrechtsbindung bei Streifzug anregen noch zusätzlich aufzunehmen (zusätzlich zu bisher nur Stimmrechtsvollacht). Dass ich bei "Poolvertrag" nachsehen muss wusste ich auch nur weil ich schon häufiger entsprechende Anfragen beim Notarkosten-Dienst hatte oder sonst berufsmäßig häufiger in Streifzug und anderen kostenrechtlichen Werken lese. Sonst hättte ich mir auch vorgestellt, dass sich einer einen Swimmingpool in den Garten baut und gegen Kostenbeteiligung oder Ähnliches mit den Nachbarn einen Vertag schließt zur Poolnutzung.

Die neuen Hinweise auf Unterseite Skripten bei www.filzek.de hat der fleißige Internetdienstleister inzwischen jetzt doch schon aufgenommen. Wenn das heir also jemand liest oder mitliest, am besen gleich bestellen oder zu den Seminaren in Mai - Juni 2020 gleich anmelden, damit es auch für mich goldene zwanziger Jahre werden. :knutsch :lol:
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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