Übergabevertrag mit Rückübertragungsangebot

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Notarianer
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#1

13.12.2019, 11:05

Hallo an Alle,
wir haben einen Übergabevertrag mit Rückübertragungsangebot (nicht nur Rückübertragungsverpflichtung) beurkundet. Wert des Grundbesitzes: € 180.000,00.
Berechnet wurde eine 2,0 Gebühr aus dem doppelten Wert.
Nun wird die Kostennote beanstandet, weil das Rückübertragungsangebot nur der Sicherung dient.
Meines Erachtens ist die Berechnung richtig, weil ja bei einem Angebot später nur die Annahme beurkundet werden muss.
Bei der Rückübertragungsverpflichtung müsste ein neuer Vertrag beurkundet werden.
Für Eure Hilfe wäre ich dankbar.
Martin Filzek
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#2

13.12.2019, 18:02

Die in der drittletzten und vorletzten Zeile des Fragebeitrags genannten Argumente allein könnten nicht ausreichend sein. Um das Ganze vollständig beurteilen zu können, müsste man wissen, was genau die Verpflichtungen des Erwerbers / Übertragnehmers sind, um dann dazu zu überlegen, ob die mit beurkundeten Erklärung zur etwaigen Rückübertragung gegenstandsgleich im jetzigen Vertragsverhältnis sind und damit von einmal dem Wert umfasst sind, was sehr wahrscheinlich sein dürfte, sich aber genauer erst bei Bekanntgabe des vollständigen anonymisierte Wortlauts geprüft werden kann (vgl. Angebote zum Notarkosten-Dienst bei eigener u.a. Internetseite).
Wollen und Fühlen und Meinen und ausschnittsweise Wiedergabe nur von Teilen des gesamten Sachverhalts reicht leider nicht aus, um "kosnterechtlich" Recht zu bekommen.
Wer hat es denn beanstandet, ein Notarkostenprüfer oder der Mandant selbst?

Und wie sieht es aus mit einem vorherigen Hinweis auf die mit diesem Verfahren - nach Auffassung des Notars - entstehenden Mehrkosten: Die Mandanten waren damit einverstanden und wollten gern die Gebühren auf den verdoppelten Wert zahlen? (Evtl. nur interessant bei Prüfung, ob Belehrung über Mehrkosten einer ungewöhnlichen Verfahrensweise gewollt war bei Prüfung im Rahmen von § 21 GNotKG).
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
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