Vollzugsgebühr/Löschungsbewilligung

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Lisamarie91
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#1

05.12.2019, 10:50

Hi Leute ;)

Ich bin sehr neu im Notariat und versuche hier alleine mit den Gebühren usw. klarzukommen.

In einer Sache brauche ich eure Hilfe. Ich verstehe es nicht so ganz.

Ich habe hier einen Kaufvertrag.
Bezüglich dieses Kaufvertrages wurde auch eine Löschungsbewilligung und Pfandentlassungserklärung von uns entworfen und auch hier beurkundet.

Für den Kaufvertrag nehme ich folgende Gebühren:

21100 2,0
22110 0,5
22200 0,5
32001
32004
32014

Jetzte bleibe ich jedoch bei der Löschungsbewilligung und Pfandentlassungserklärung hängen.

Ich habe gelesen: "nimmt man die Vollzugsgebühr, darf man keine Entwurfsgebühr abrechnen".

Nehme ich dann bei den beiden ganz einfach die Beglaubigungsgebühr 25100?

Danke für eure Hilfe :thx
Martin Filzek
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#2

05.12.2019, 13:13

Ja, diese Vermutung ist richtig.
Vorbem. 2.2 Abs. 2 GNotKG: Von der Vollzugsgebühr umfasst ist auch der Entwurf der eingeholten Erklärungen. Nach LG Bielefeld und OLG Hamm und unstreitiger Kommentarliteratur fällt auch bei dem Notar, der die Erklärunge entworfen hat als Kaufvertragsnotar, dann zusätzlich die genannte Beglaubigungsgebühr KV 25100 an, Wert § 121 der Wert, den die Erklärung bei Entwurf / Beurkundung gehabt hätte, hier also § 53 Nominalwert Grundpfandrecht bzw. bei Pfandhaftentlassung der geringere Wert des Kaubojekts, falls er geringer sein sollte. Gebührenhöhe zwischen 20 und 70 Euro (KV 25100).
Die oben drei letzten "Gebühren" sind natürlich keine Gebühren, sondern (zum Teil pauschalierte) Auslagen bzw. Umsatzsteuer. Und "beurkundet" bei der Löschungsbewilligung bedeutet wahrscheinlich, dass unter dem Entwurf die U.-Beglaubigung vorgenommen wurde.
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Martin Filzek
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#3

05.12.2019, 16:28

P.S.
Wahrscheinlich wird bei den Auslagen auch 32011 entstanden sein, z. B. 2 x 8 Euro für Grundbuchabrufe.
XML-Gebühr zusätzlich, falls Einreichung für Notare in dem Bezirk nur mit XML-Datei möglich (KV 22114).
Wegen der Frage, ob die Vollzugsgebühr von Käufer oder Verkäufer anzufordern ist siehe frühere Diskussionen hier unter dem Stichwort Vollzugsgebühr Aufteiloung, Mehrkosten Löschug bei Vollzugsgebühr u. Ä.
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