Wert Lohn- und Gehaltsabtretung

Für alle Fragen rund um Kosten - neues Recht ab 01.08.2013
Antworten
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#1

22.11.2019, 12:18

Huhu,

wir haben hier neben einer GS eine Lohn- und Gehaltsabtretung zur Sicherung der Ansprüche aus dem Darlehensvertrag beglaubigt. Welchen Wert kann ich hier ansetzen?
Die Abtretung ist begrenzt auf den Gesamtbetrag des Darlehens zzgl. einer Pauschale von 10% dieses Betrages zur Abdeckung etwaiger Verzugszinsen und Kosten.

Nehme ich dann 30.000,00 € (Wert GS) + 10%? Weiß nicht welcher § hier in Frage kommt :oops:
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Martin Filzek
Foreno-Inventar
Beiträge: 2192
Registriert: 30.05.2008, 16:23
Beruf: Fachbuchautor KostenO/GNotKG), freibeuflicher Dozent, früher Notariatsmitarbeiter bzw. -BV

#2

22.11.2019, 13:24

§ 53 Abs. 2 würde ich für anwendbar halten, danach ist ein Wertvergleich zu machen zwischen Forderungsbetrag und dem Wert der abgetretenen Rechte, die man ggf. genauer untersuchen müsste nach § 52: wie hoch ist der zur Zeit pfändbare und abtretbare Teil des Gehalts? das mal 12 und dann voraussichtlich mal 10 für unbestimmte Dauer, maximal aber der sich nach dem Lebensalter ergebende geringere Multiplikator für über 70jährige, was hier wohl unwahrsscheinlich ist.
Da 30.000 eine nicht so hohe Summe ist wird man im Normalfall wohl schätze können, dass der Wert der abgetretenen Lohnansprüche darüber liegt, so dass die 30.000 Euro den Wert bilden werden mit 99%iger Wahrscheinlichkeit. Deshalb wird man auf weitere Nachfragen nach der Gehaltshöhe und Ermittlung Pfändungsbetrag wohl verzichten können, ggf. vorsorglich darauf hinweisen und Schuldner um Mitteilung bitten für etwaige (unwahschenliche) Korrektur.
Die 10 % die auf Zinsen usw. entfallen würde ich wegen § 37 außer Betracht lassen.
Bei den Wertvorschriften wenn nur U.-Begl. noch § 121 angeben.
Die 0,2-Gebühr läge dann bei 25,-- Euro.

Alles unverbindliche schnelle Schätzung vorbehaltlich Irrtum. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
JB86
Forenfachkraft
Beiträge: 187
Registriert: 09.05.2019, 08:31
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#3

22.11.2019, 14:02

Vielen lieben Dank Herr Flilzek :wink1
Bitte um Verständnis für "blöde" Fragen, bin unfreiwillige Notariatsanfängerin :oops:
Antworten