Änderung Teilungserklärung, aber nur die allgemeine Bestimmungen
Verfasst: 12.11.2019, 09:12
Hallo,
ich stehe "wie der Ochs vorm Berg" vor einem Problem:
Wir haben eine Teilungserklärung geändert (Zuschreibung diverser Nebengrundstücke) und nach (!) Beurkundung haben die beiden Wohnungseigentümer beschlossen, auch den allgemeinen Teil der Teilungserklärung, also die Gemeinschaftsordnung, der aktuellen Rechtsprechung anzupassen (die Teilungserklärung wurde 1980 beurkundet). Die Urkunde vorzubereiten war ja kein Problem, aber welchen Geschäftswert lege ich zu Grunde? Ich habe rein gar nichts in der Literatur dazu gefunden und eigentlich ist die Gemeinschaftsordnung ja ein "Nebenprodukt", das wertmäßig gar nicht berücksichtigt wird. Aber gesondert beurkundet muss ich ja irgendwas nehmen.
Kann jemand helfen?
ich stehe "wie der Ochs vorm Berg" vor einem Problem:
Wir haben eine Teilungserklärung geändert (Zuschreibung diverser Nebengrundstücke) und nach (!) Beurkundung haben die beiden Wohnungseigentümer beschlossen, auch den allgemeinen Teil der Teilungserklärung, also die Gemeinschaftsordnung, der aktuellen Rechtsprechung anzupassen (die Teilungserklärung wurde 1980 beurkundet). Die Urkunde vorzubereiten war ja kein Problem, aber welchen Geschäftswert lege ich zu Grunde? Ich habe rein gar nichts in der Literatur dazu gefunden und eigentlich ist die Gemeinschaftsordnung ja ein "Nebenprodukt", das wertmäßig gar nicht berücksichtigt wird. Aber gesondert beurkundet muss ich ja irgendwas nehmen.
Kann jemand helfen?