Dokumentenpauschale

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Lisamarie91
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#1

15.10.2019, 11:03

Hallo Leute,

ich bin im Notariat ziemlich neu, daher blicke ich bei der Abrechnung noch nicht so hinter.

Ich habe gerade hier eine Akte zum abrechnen und ich komme mit der Dokumentenpauschale nicht weiter.

Es wurde ein ganz normaler Kaufvertrag beurkundet. Dieser Kaufvertrag wurde kopiert und an die zuständigen Ämter und Beteiligten per Post verschickt.

Des Weiteren haben wir jedoch die Anträge nebst dem Kaufvertrag und sonstigen Unterlagen an das Grundbuchamt elektronisch verschickt (Vertrag/Unterlagen haben wir dafür eingescannt).

Wie genau kann ich die Dokumentenpauschale abrechnen?

Danke für eure Hilfe :thx
Martin Filzek
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#2

15.10.2019, 13:14

KV 32001 für die Papier-Kopien.
KV 32002 für elektronische Dateien beim Versand.
Wahrscheinlich wurde für die elektronische Einreichung beim Amtsgericht auch in XML-Format umgewandelt. Dafür entsteht dann die weitere (besondere) Vollzugsgebühr KV 22114 (0,3-Gebühr, höchstens 250 Euro), Wert § 112 wie das zugrunde liegende Beurkundungsverfahren.

Bin etwas verwundert, dass du nur zur relativ nebensächlichen Dokumentenpauschale Fragen hast,. Wichtiger und schwieriger sind ja die Wertfeststellungen und Gebühren.

Bei der Dokumentenpauschale selbst gibt es auch noch so einige Zweifelsfragen zu Kleinigkeiten, z. B. ob man beim Einreichen in XML-Format dann noch zusätzlich Gebühren für elektronische Beglaubigung von mit einzureichenden Unterlagen (Negativzeugnis Gemeinde, Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, Löschungsbewillligungen von zu löschenden Grundpfandrechten) erhält. Siehe hierzu Anleitungsliteratur, z. B. Notarkasse München, Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl. 2017, unter den Stichworten Dokumentenpauschale Rn. 496 ff. und Elektronischer Rechtsverkehr, Rn. 682 ff.
Auch in den eigenen Seminaren wird das Thema mit behandelt bzw. ist im Skript auch kurz enthalten, siehe u. a. Website mit Hinweis auf die Seminartermine unter Seminare und bei Skripten besteht auch die Möglichkeit, nur das Skript zu beziehen.
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Lisamarie91
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#3

15.10.2019, 14:06

Ich danke vielmals für die Anwort.

Ich habe hier zwei ganz gute, schlaue Bücher aber ich habe es leider bezüglich der Dokumentenpauschale nur nicht verstanden. :wink2
Martin Filzek
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#4

15.10.2019, 16:45

Das geht vielen so. Die gesetzlichen Regelungen werden in Anbetracht der geringen Beträge, um die es dabei geht, allgemein als zu kompliziert und unangmessen übersehbar empfunden. Ca. 2013 sagte mir mal Herr Dr. Diehn, die möglichst genaue Umsetzung der Dokumentenpauschale in sein Buch mit Muster-Notarkostenberechnungen (Notarkostenberechnungen, inzwischen 5. Aufl.) habe am meisten Zeit gekostet.
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