Einbringungsvertrag und Kapitalerhöhung
Verfasst: 13.10.2019, 23:29
Folgender vertrag wurde beurkundet:
Es wurde ein Einbringungsvertrag geschlossen und zwar hat die Stefan Meyer Grundstücks- und Beteiligungs gmbh & co. Kg ihren kg-anteil an der Stefan meyer energie gmbh & co. Kg i. H. v. 10.000,00 euro in die Stefan Meyer energie verwaltungs gmbh eingebracht.
Die einbringung erfolgt zum buchwert nach 20 Abs. 2 S. 2 umwstg gegen gewährung von gesellschaftsrechten, indem die einbringende von der übernehmerin insgesamt 1.000 neue geschäftsanteile an der Stefan meyer energie verwaltungs gmbh im nennbetrag von jewels 1,00 euro erhält.
Zur gewährung von gesellschaftsrechten aldi gegenleistung für die einbringung der kommanditbeteiligung fühlt die Stefan Meyer energie verwaltungs gmbh eine Kapitalerhöhung durch. Das stammkapital der gesellschaft wird von derzeit 25.000,00 euro um 1.000 euro and insgesamt 26.000 euro erhöht.
Welcher geschäftswert ist für die kostenberechnung zugrunde zu legen?
Ich habe folgende Berechnung:
Einbringungsvertrag wert 30.000 euro
Beschluss Kapitalerhöhung wert 30.000 euro
Insgesamt wert 60.000 euro
Was sagt ihr dazu?
Es wurde ein Einbringungsvertrag geschlossen und zwar hat die Stefan Meyer Grundstücks- und Beteiligungs gmbh & co. Kg ihren kg-anteil an der Stefan meyer energie gmbh & co. Kg i. H. v. 10.000,00 euro in die Stefan Meyer energie verwaltungs gmbh eingebracht.
Die einbringung erfolgt zum buchwert nach 20 Abs. 2 S. 2 umwstg gegen gewährung von gesellschaftsrechten, indem die einbringende von der übernehmerin insgesamt 1.000 neue geschäftsanteile an der Stefan meyer energie verwaltungs gmbh im nennbetrag von jewels 1,00 euro erhält.
Zur gewährung von gesellschaftsrechten aldi gegenleistung für die einbringung der kommanditbeteiligung fühlt die Stefan Meyer energie verwaltungs gmbh eine Kapitalerhöhung durch. Das stammkapital der gesellschaft wird von derzeit 25.000,00 euro um 1.000 euro and insgesamt 26.000 euro erhöht.
Welcher geschäftswert ist für die kostenberechnung zugrunde zu legen?
Ich habe folgende Berechnung:
Einbringungsvertrag wert 30.000 euro
Beschluss Kapitalerhöhung wert 30.000 euro
Insgesamt wert 60.000 euro
Was sagt ihr dazu?