Gebühr fremde Sprache
Verfasst: 06.10.2019, 17:33
Hallo Zusammen,
ich habe mal eine blöde Frage, mir liegt eine Urkunde vor, Gründung einer GmbH auf deutsch / türkisch.
Die Übersetzung der Gründung wurde von einem Dolmetscher durchgeführt und vom Notar nur in die Urkunde kopiert.
Somit gibt es nur eine Urkunde mit deutsch / türkischer Übersetzung.
Der Notar beherrscht aber die türkische Sprache nicht. Da alles in einer Urkunde ist, rechne ich hier trotzdem die Gebühr `fremde Sprache" ab?
Es muss doch auch der Vermerk in die Urkunde, dass der Notar nur die deutsche Fassung vorliest und der türkischen Sprache nicht kundig ist... Oder liege ich hier total falsch. Wäre super, wenn ich hier mal einen Tipp bekommen würde.
Vielen lieben Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
ich habe mal eine blöde Frage, mir liegt eine Urkunde vor, Gründung einer GmbH auf deutsch / türkisch.
Die Übersetzung der Gründung wurde von einem Dolmetscher durchgeführt und vom Notar nur in die Urkunde kopiert.
Somit gibt es nur eine Urkunde mit deutsch / türkischer Übersetzung.
Der Notar beherrscht aber die türkische Sprache nicht. Da alles in einer Urkunde ist, rechne ich hier trotzdem die Gebühr `fremde Sprache" ab?
Es muss doch auch der Vermerk in die Urkunde, dass der Notar nur die deutsche Fassung vorliest und der türkischen Sprache nicht kundig ist... Oder liege ich hier total falsch. Wäre super, wenn ich hier mal einen Tipp bekommen würde.
Vielen lieben Dank
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)