Gebühr fremde Sprache

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Miro
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#1

06.10.2019, 17:33

Hallo Zusammen,

ich habe mal eine blöde Frage, mir liegt eine Urkunde vor, Gründung einer GmbH auf deutsch / türkisch.
Die Übersetzung der Gründung wurde von einem Dolmetscher durchgeführt und vom Notar nur in die Urkunde kopiert.
Somit gibt es nur eine Urkunde mit deutsch / türkischer Übersetzung.
Der Notar beherrscht aber die türkische Sprache nicht. Da alles in einer Urkunde ist, rechne ich hier trotzdem die Gebühr `fremde Sprache" ab?

Es muss doch auch der Vermerk in die Urkunde, dass der Notar nur die deutsche Fassung vorliest und der türkischen Sprache nicht kundig ist... Oder liege ich hier total falsch. Wäre super, wenn ich hier mal einen Tipp bekommen würde.

Vielen lieben Dank :thx :thx
Martin Filzek
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#2

07.10.2019, 12:30

Da der Notar nicht selbst in fremder Sprache beurkundet oder übersetzt fällt keine Zusatzgebühr an (vgl. auch Notarkasse München, Streifzug ... 12. Aufl. 2017, Rn. 1151 ff., 1153; Diehn, Notarkosten, 1. Aufl. 2018, Rn. 1880 ff., 1886 - 1888 (convenience translation), Diehn in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl.2016, KV 26002 Rn. 13; Korintenberg, GNotKG 20. Aufl. 2017, Bearb. Sikora KV 26002 Rn. 17).

Halbtägige Notarkosten-Seminare am 23.10. in Berlin, 28.10. in Hannover, 30.10. in Frankfurt a. M., 5.11. in Essen, 7.11. in Bremen und 20.11.2019 in Hamburg.
Oder 2-tägiges Intensivseminar zur Notarkostenberechnung 14. - 15. Nov. 2019 in 25774 Lehe? Siehe www.filzek.de oder hier im Forum unter Fort- und Weiterbildung. :wink2
Fragen zum GNotKG? http://www.filzek.de
Miro
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#3

07.10.2019, 13:09

Vielen Dank :thx :thx
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