Geschäftswert Teilungserklärung

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Kanzlei17c
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#1

02.10.2019, 14:46

Wir haben eine Änderung einer Teilungserklärung beurkundet, in dem Sondereigentum (Kellerraum) in Gemeinschaftseigentum (jetzt Heizung) übergangen ist.

Welchen Wert lege ich zugrunde?

Meiner Meinung nach ist der Geschäftswert für das neu geschaffte Gemeinschaftseigentum zugrunde zu legen. :kopfkratz
(§ 42 Abs. 1)

Wie seht ihr das?
Martin Filzek
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#2

07.10.2019, 13:25

Würde ich auch so sehen, Wert nach § 97 Abs 1 i.V.m. § 36 Abs. 1 wie von dir vorgeschlagen als Wert der Änderung.
Vgl. auch Wudy in Rohs/Wedewer, GNotKG mit 124. Aktualisierung Juni 2019, KV 21100 - 21102 Rn. 327.

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