Vorsorgevollmachten mehrere Urkunden
Verfasst: 02.10.2019, 10:06
Durch den Zusammenschluss mit einem anderen Notariat werden jetzt auch die Entwürfe der Urkunden angepasst, um eine einheitliche Linie zu haben.
Wir haben bisher die Vorsorgevollmacht in einer Urkunde pro Person gehabt (bei Ehepaaren also 2 Urkunden). Die Vollmacht enthielt: Generalvollmacht für vermögensrechtliche Angelegenheiten, Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, eine Patientenverfügung und eine vorsorgliche Betreuungsverfügung.
Abgerechnet wurde nach dem Wert des hälftigen Vermögens des jeweiligen Erschienenen und für die Betreuungsverfügung wurden EUR 5.000,00 angesetzt.
Diese Urkunde ist jetzt auseinandergezogen worden, es gibt pro Person zwei Urkunden. Es gibt die Generalvollmacht, die sich ausschließlich auf den vermögensrechtlichen Bereich bezieht und die Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung und vorsorglicher Betreuungsverfügung für den gesundheitlichen Bereich.
Die Generalvollmacht würde ich jetzt ebenfalls mit dem Wert des hälftigen Vermögen abrechnen. Bei der zweiten Urkunde würde ich für die Patienten/Betreuungsverfügung EUR 5.000,00 ansetzen. Bei dem Wert für die Vorsorgevollmacht bin ich mir nicht sicher, ob ich da auch von dem Wert von EUR 5.000,00 ausgehen kann oder ob ich dafür dann auch den Wert des hälftigen Vermögens ansetzen müsste., wobei natürlich schon klar ist, dass die EUR 5.000,00 für jeden Fall auch noch mal geprüft werden müssten.
Hintergrund der Teilung der Urkunden ist wohl, dass die Generalvollmacht ja einen anderen Kreis anspricht und weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Es soll dadurch erreicht werden, dass dem Bevollmächtigten nicht die Urkunde ausgehändigt wird, in der Erwartung, er soll sie für gesundheitliche Vorsorgezwecke benutzen und sie dann missbraucht.
Wir haben bisher die Vorsorgevollmacht in einer Urkunde pro Person gehabt (bei Ehepaaren also 2 Urkunden). Die Vollmacht enthielt: Generalvollmacht für vermögensrechtliche Angelegenheiten, Vollmacht in persönlichen Angelegenheiten, eine Patientenverfügung und eine vorsorgliche Betreuungsverfügung.
Abgerechnet wurde nach dem Wert des hälftigen Vermögens des jeweiligen Erschienenen und für die Betreuungsverfügung wurden EUR 5.000,00 angesetzt.
Diese Urkunde ist jetzt auseinandergezogen worden, es gibt pro Person zwei Urkunden. Es gibt die Generalvollmacht, die sich ausschließlich auf den vermögensrechtlichen Bereich bezieht und die Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung und vorsorglicher Betreuungsverfügung für den gesundheitlichen Bereich.
Die Generalvollmacht würde ich jetzt ebenfalls mit dem Wert des hälftigen Vermögen abrechnen. Bei der zweiten Urkunde würde ich für die Patienten/Betreuungsverfügung EUR 5.000,00 ansetzen. Bei dem Wert für die Vorsorgevollmacht bin ich mir nicht sicher, ob ich da auch von dem Wert von EUR 5.000,00 ausgehen kann oder ob ich dafür dann auch den Wert des hälftigen Vermögens ansetzen müsste., wobei natürlich schon klar ist, dass die EUR 5.000,00 für jeden Fall auch noch mal geprüft werden müssten.
Hintergrund der Teilung der Urkunden ist wohl, dass die Generalvollmacht ja einen anderen Kreis anspricht und weitreichende Konsequenzen nach sich zieht. Es soll dadurch erreicht werden, dass dem Bevollmächtigten nicht die Urkunde ausgehändigt wird, in der Erwartung, er soll sie für gesundheitliche Vorsorgezwecke benutzen und sie dann missbraucht.